19.12.2013, 12:06
Zu meinem Erlebnis bei der Zulassungsstelle (siehe S. 1) kann ich eine aktuelle Posse hinzufügen:
Ein Freund hat sich vorige Woche in Holland einen über 30 Jahre alten Schlüter angesehen und wollte ihn möglicherweise kaufen. Der Schlepper war in Holland nie zugelassen worden (braucht er auch nicht), einen Fz.-Brief gab's nicht.
Vor Vertragsabschluss hat er aber vorsichtshalber beim hiesigen TÜV angerufen. Der machte keine Probleme: Schlepper vorführen, Daten aus Flensburg abrufen, Vollabnahme und gut ist. Mit der Abnahme zur Zulassungsstelle und mit neuem Brief zulassen.
Dann der Anruf bei der Zulassungsstelle: da mein Freund keinen Nachweis habe, dass der Schlepper schon mal für den Verkehr zugelassen war, handelt es sich um eine Erstzulassung. Damit müsse der Schlepper sämtliche heutigen Zulassungsvoraussetzungen (Abgas, Lärm, Sicherheit) erfüllen, die er aber eben nicht bieten kann. H-Kz ist sowieso ausgeschlossen, da keine 30 Jahre alt seit Erstzulassung.
Demzufolge musste er auf den Kauf verzichten, weil keine Zulassung gesichert war.
Ich kann nur raten, vor dem Kauf eines bisher nicht zugelassenen Oldtimers die Zulassungsmöglichkeiten genauestens zu prüfen.
Gruß
Reinhard
Ein Freund hat sich vorige Woche in Holland einen über 30 Jahre alten Schlüter angesehen und wollte ihn möglicherweise kaufen. Der Schlepper war in Holland nie zugelassen worden (braucht er auch nicht), einen Fz.-Brief gab's nicht.
Vor Vertragsabschluss hat er aber vorsichtshalber beim hiesigen TÜV angerufen. Der machte keine Probleme: Schlepper vorführen, Daten aus Flensburg abrufen, Vollabnahme und gut ist. Mit der Abnahme zur Zulassungsstelle und mit neuem Brief zulassen.
Dann der Anruf bei der Zulassungsstelle: da mein Freund keinen Nachweis habe, dass der Schlepper schon mal für den Verkehr zugelassen war, handelt es sich um eine Erstzulassung. Damit müsse der Schlepper sämtliche heutigen Zulassungsvoraussetzungen (Abgas, Lärm, Sicherheit) erfüllen, die er aber eben nicht bieten kann. H-Kz ist sowieso ausgeschlossen, da keine 30 Jahre alt seit Erstzulassung.
Demzufolge musste er auf den Kauf verzichten, weil keine Zulassung gesichert war.
Ich kann nur raten, vor dem Kauf eines bisher nicht zugelassenen Oldtimers die Zulassungsmöglichkeiten genauestens zu prüfen.
Gruß
Reinhard
Ich habe eine Phobie: Dat geit mi allns am mors phobie.