19.12.2013, 13:10
...das heißt im Umkehrschluß: Wer einen Schlepper kauft (hier oder im Ausland), ihn zulassen will, dann muß der Schlepper hier, oder im Ausland schon mal zugelassen gewesen sein! Wenn von hier u. keine Papiere dabei -> Anruf/Anschreiben ans KBA! Wenn aus dem Ausland, dann müssen dementsprechende Papiere (mit Eintragung EZ) dabei sein, sonst hier keine (Wieder-)Zulassung, weder regulär, noch als Oldtimer! Korrekt?
greetz
greetz