20.12.2013, 13:21
(19.12.2013, 13:10)Brüllrohr67 schrieb: ...das heißt im Umkehrschluß: Wer einen Schlepper kauft (hier oder im Ausland), ihn zulassen will, dann muß der Schlepper hier, oder im Ausland schon mal zugelassen gewesen sein! Wenn von hier u. keine Papiere dabei -> Anruf/Anschreiben ans KBA! Wenn aus dem Ausland, dann müssen dementsprechende Papiere (mit Eintragung EZ) dabei sein, sonst hier keine (Wieder-)Zulassung, weder regulär, noch als Oldtimer! Korrekt?Korrekt, Thorsten, jedenfalls für die hiesige Zulassungsstelle.
greetz
Aber: andere Länder, andere Sitten.
Ein Bekannter hat vor einem halben Jahr in Bayern einen restaurierten Lanz gekauft, mit Papieren und Kaufvertrag, aber ohne Nachweis einer Zulassung. Die hiesige Zulassungsstelle machte den Terz wie oben beschrieben=keine Zulassung.
Er wandte sich an den Verkäufer, ob der noch irgendwelche Unterlagen oder Infos habe über Vorbesitzer, Zulassungen o.Ä..
Nein, habe er nicht. Aber wenn er ihm die Papiere noch mal zurückschicke, lasse er den Lanz bei sich zu, schicke die Zulassungspapiere zurück und der Käufer brauche dann nur noch das Datum im Kaufvertrag zu korrigieren (auf ein Datum nach der Zulassung) und den Lanz hier auf seinen Namen umzumelden.
Genau so ist es gelaufen. Der Verkäufer hatte in Bayern kein Problem, den Lanz anzumelden. Er tuckert jetzt hier fröhlich mit H-Kz durch die Gegend.
Gruß
Reinhard
Ich habe eine Phobie: Dat geit mi allns am mors phobie.