Hallo,
verstehe die ganze Diskussion mit den Prüfern hier nicht !
Ist die Freigängigkeit gegeben und passt der Reifen vom Abrollumfang / Durchmesser her zwischen die Größen die alle freigegeben sind, dann kann dieser Reifen problemslos eingetragen werden.
Da kann auf dem Reifen draufstehen was will,sofern der Felgendurchmesser und die ET passen!
Wozu will dazu der Prüfer noch ein Gutachten bzw. Freigabe vom Hersteller ?
Viele Grüße
Michel
verstehe die ganze Diskussion mit den Prüfern hier nicht !
Ist die Freigängigkeit gegeben und passt der Reifen vom Abrollumfang / Durchmesser her zwischen die Größen die alle freigegeben sind, dann kann dieser Reifen problemslos eingetragen werden.
Da kann auf dem Reifen draufstehen was will,sofern der Felgendurchmesser und die ET passen!
Wozu will dazu der Prüfer noch ein Gutachten bzw. Freigabe vom Hersteller ?
Viele Grüße
Michel