Verkaufe Halter für Unterlegkeil
#6

(23.04.2014, 13:11)TMF schrieb:  Hallo,
Super Arbeit Bernd!
Brach ich denn die Keile um TÜV zu bekommen?
Gruß Tom

Hallo nochmal,

ich habe eben mal google wegen der Unterlegkeile bemüht. Und tatsächlich ist im §41 der StVZO geregelt, dass Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 to einen Unterlegkeil mitführen müssen.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_41.php

Davon abgesehen wurde der (bisher) fehlende Unterlegkeil bei mir seither bei der HU nie beanstandet.

Gruss

Bernd
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Verkaufe Halter für Unterlegkeil - von OM442A - 23.04.2014, 12:22
RE: Verkaufe Halter für Unterlegkeil - von TMF - 23.04.2014, 13:11
RE: Verkaufe Halter für Unterlegkeil - von OM442A - 23.04.2014, 16:57
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