23.04.2014, 16:57
(23.04.2014, 13:11)TMF schrieb: Hallo,
Super Arbeit Bernd!
Brach ich denn die Keile um TÜV zu bekommen?
Gruß Tom
Hallo nochmal,
ich habe eben mal google wegen der Unterlegkeile bemüht. Und tatsächlich ist im §41 der StVZO geregelt, dass Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 to einen Unterlegkeil mitführen müssen.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_41.php
Davon abgesehen wurde der (bisher) fehlende Unterlegkeil bei mir seither bei der HU nie beanstandet.
Gruss
Bernd