30.11.2014, 17:23
Ähm Thorsten
Ich gehe mal davon aus das Du dies kurzzeitig (bruchteil einer Sekunde) mit Gefühl tust und
nicht dauerhaft z.B. einen ganzen Nachmittag so rumeiern tust. Und dann noch auf der Ebene
oder gegen einen Maulwurfhügel . Dies ist doch schon bei euch eine Riesenerhebung .
Nee Spaß bei Seite, ich denke Du weißt was und wie ich das meine. Die Ringe brechen doch
meist infolge von Überhitzung und das hat nichts mit einem kurzen Test zu tun.
Ich für meinen Teil kann auch so feststellen ohne das das Fahrzeug rollt ob die Synchronisierung
in Ordnung ist. Aber das sei jedem selbst überlassen wichtig ist doch das der Ring nicht bricht
und es nur kurzzeitig ist.
Aber in dem Zusammenhang mal ein anderer Gedanke der mir durch den Kopf geht:
Wie sieht es rechtlich aus wenn bei einer solchen Aktion der Synchronring bricht.
Ich weise jeden darauf hin das eingebrochener Synchronring ein Anwenderfehler
ist und nichts mit Garantie zu tun hat. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, aber die sind
seltem wenn gar fast unmöglich. Meine Frage deshalb: Wer kommt in einem solchen Fall,
angenommen er tritt ein auf . Ich denke mal das dies eine lange Diskusion auslösen
kann, aber würde mich mal interessieren.
Der Kaufinteressent sagt der Ring war gebrochen, Verkäufer sagt ist Dir nun bei der
Probefahrt passiert. Wie schaut das nun rechtlich aus , schließlich handelt es sich
dann hierbei um keinen Pappenstiel .
Gruss aus dem Heckenland, Matthias
Ich gehe mal davon aus das Du dies kurzzeitig (bruchteil einer Sekunde) mit Gefühl tust und
nicht dauerhaft z.B. einen ganzen Nachmittag so rumeiern tust. Und dann noch auf der Ebene
oder gegen einen Maulwurfhügel . Dies ist doch schon bei euch eine Riesenerhebung .
Nee Spaß bei Seite, ich denke Du weißt was und wie ich das meine. Die Ringe brechen doch
meist infolge von Überhitzung und das hat nichts mit einem kurzen Test zu tun.
Ich für meinen Teil kann auch so feststellen ohne das das Fahrzeug rollt ob die Synchronisierung
in Ordnung ist. Aber das sei jedem selbst überlassen wichtig ist doch das der Ring nicht bricht
und es nur kurzzeitig ist.
Aber in dem Zusammenhang mal ein anderer Gedanke der mir durch den Kopf geht:
Wie sieht es rechtlich aus wenn bei einer solchen Aktion der Synchronring bricht.
Ich weise jeden darauf hin das eingebrochener Synchronring ein Anwenderfehler
ist und nichts mit Garantie zu tun hat. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, aber die sind
seltem wenn gar fast unmöglich. Meine Frage deshalb: Wer kommt in einem solchen Fall,
angenommen er tritt ein auf . Ich denke mal das dies eine lange Diskusion auslösen
kann, aber würde mich mal interessieren.
Der Kaufinteressent sagt der Ring war gebrochen, Verkäufer sagt ist Dir nun bei der
Probefahrt passiert. Wie schaut das nun rechtlich aus , schließlich handelt es sich
dann hierbei um keinen Pappenstiel .
Gruss aus dem Heckenland, Matthias