06.02.2015, 12:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.02.2015, 14:48 von Lohndrescher.)
Guden Stefan
Mir wurde nahegelegt einiges Unwissen durch Erläuterungen und sachliche Beiträge aufzuwerten und etwas Licht ins dunkel zu bringen.
Ich will ja auch nicht belehren nur kurz über einige Punkte informieren wie sich die Lage in unserer Kommune darstellt. Das ist nicht ohne einschränkung auf andere übertragbar, aber bei uns halt Fakt.
Ich bin immer etwas angepisst wenn man was behauptet was man meint zu wissen!!!!!!!!!!!!!!!
Eine Satzung ist nicht einheitlich, sondern von Kommune zu Kommune mitunter sehr unterschiedlich. Bei uns darf man auf dem Weg wenden!!!!!!!!!!!!!!!!
ICH kenne nämlich die für MICH zuständige Satzung, ganz gut sogar!
In anderen Kommunen darf man es nicht.
Daher sollte man nicht Mutmaßen, sondern auch das nötige wissen mitbringen und sich ärgern das es andersowo eben nicht geht.
Man kann sich ja dahingehend äußern das das wenden bei "UNS" erlaubt oder nicht erlaubt ist, und mir nicht unterstellen das ich nicht ordentlich bin!!!
Das vertrage ich nicht so gut Und schon garnicht wenn es ungerechtfertigt ist
Und dann schau dir mal unsere Wege an und die Wegebankette (auf dem Bild an), meinst du die sind in einem schlchten oder verschmutzen Zustand?
Wenn ich bei nicht optimalem Wetter einen Weg verschmutze ist es für mich selbstverständlich diesen Umgehend zu reinigen ( das zählt auch zur ordentlichkeit ) und nicht zu warten bis man aufgefordert wird oder eine Ordnungswidrigkeit zugestellt bekommt.
Allgemein noch dazu:
Eine Satzung ist die unterste mögliche Ebene einer Regelung und darf nicht im Widerspruch mit Verordnungen und Gesetzen stehen.
Im Gesetz zum Schutz vor schädlichen
Bodenveränderungen und zur Sanierung
von Altlasten
(Bundes-Bodenschutzgesetz -
BBodSchG)
unter § 17 ist es für die Landwirtschaft besonders geregelt.
Daraus kann man ableiten:
Wenn man als Nutzer einer Lawi-Fläsche Bodenverdichtung durch das Wenden auf dem Feldweg verhindern kann, kann dies eine simple Satzung, welche sehr viel tiefer angesiedelt ist, das eine ist ein Bundesgesetz und das andere nur eine Gemeindesatzung, nicht verbieten!
Also Männers des Bodens keine Angst vor so ein bißchen Kommune und derren Satzungen.
Der Boden ist das Kapital eines jeden Landwirts und den gilt es zu schonen und die Fruchtbarkeit zu erhalten und zu verbessern, denn damit verdienen wir unser Geld
Ich hoffe es ergibt sich noch eine kontroverse Diskussion mit einem breiten Wissensaustausch zu diesem Thema, denn es ist sehr wichtig.
@ Björn und alle anderen die sich angesprochen gefühlt haben, SORRY das mit den Sandkastenspielern ist bei uns keine Beleidigung sondern eher spricht da der Neid aus uns welche mit solchen schwierigen Bodenverhältnissen zu kämpfen haben. Also quasi ein Lob an euch!
Grüße Jochen
Mir wurde nahegelegt einiges Unwissen durch Erläuterungen und sachliche Beiträge aufzuwerten und etwas Licht ins dunkel zu bringen.
Ich will ja auch nicht belehren nur kurz über einige Punkte informieren wie sich die Lage in unserer Kommune darstellt. Das ist nicht ohne einschränkung auf andere übertragbar, aber bei uns halt Fakt.
Ich bin immer etwas angepisst wenn man was behauptet was man meint zu wissen!!!!!!!!!!!!!!!
Eine Satzung ist nicht einheitlich, sondern von Kommune zu Kommune mitunter sehr unterschiedlich. Bei uns darf man auf dem Weg wenden!!!!!!!!!!!!!!!!
ICH kenne nämlich die für MICH zuständige Satzung, ganz gut sogar!
In anderen Kommunen darf man es nicht.
Daher sollte man nicht Mutmaßen, sondern auch das nötige wissen mitbringen und sich ärgern das es andersowo eben nicht geht.
Man kann sich ja dahingehend äußern das das wenden bei "UNS" erlaubt oder nicht erlaubt ist, und mir nicht unterstellen das ich nicht ordentlich bin!!!
Das vertrage ich nicht so gut Und schon garnicht wenn es ungerechtfertigt ist
Und dann schau dir mal unsere Wege an und die Wegebankette (auf dem Bild an), meinst du die sind in einem schlchten oder verschmutzen Zustand?
Wenn ich bei nicht optimalem Wetter einen Weg verschmutze ist es für mich selbstverständlich diesen Umgehend zu reinigen ( das zählt auch zur ordentlichkeit ) und nicht zu warten bis man aufgefordert wird oder eine Ordnungswidrigkeit zugestellt bekommt.
Allgemein noch dazu:
Eine Satzung ist die unterste mögliche Ebene einer Regelung und darf nicht im Widerspruch mit Verordnungen und Gesetzen stehen.
Im Gesetz zum Schutz vor schädlichen
Bodenveränderungen und zur Sanierung
von Altlasten
(Bundes-Bodenschutzgesetz -
BBodSchG)
unter § 17 ist es für die Landwirtschaft besonders geregelt.
Daraus kann man ableiten:
Wenn man als Nutzer einer Lawi-Fläsche Bodenverdichtung durch das Wenden auf dem Feldweg verhindern kann, kann dies eine simple Satzung, welche sehr viel tiefer angesiedelt ist, das eine ist ein Bundesgesetz und das andere nur eine Gemeindesatzung, nicht verbieten!
Also Männers des Bodens keine Angst vor so ein bißchen Kommune und derren Satzungen.
Der Boden ist das Kapital eines jeden Landwirts und den gilt es zu schonen und die Fruchtbarkeit zu erhalten und zu verbessern, denn damit verdienen wir unser Geld
Ich hoffe es ergibt sich noch eine kontroverse Diskussion mit einem breiten Wissensaustausch zu diesem Thema, denn es ist sehr wichtig.
@ Björn und alle anderen die sich angesprochen gefühlt haben, SORRY das mit den Sandkastenspielern ist bei uns keine Beleidigung sondern eher spricht da der Neid aus uns welche mit solchen schwierigen Bodenverhältnissen zu kämpfen haben. Also quasi ein Lob an euch!
Grüße Jochen
Wer seinen eigenen Weg geht, kann von niemanden überholt werden