20.07.2015, 20:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.07.2015, 20:54 von Carsten Hahne.)
Moin Bernd! Die höhenverstellbare AHK brauchst Du nicht eintragen lassen, wichtig ist nur, das die AHK ein Prüfzeichen (Typenschild ) hat! Ob die AHK im Schlitten läuft oder mit Bolzen gesteckt wird, ist dem TÜV egal! Für die Räder musst Du Dir sowieso ein Gutachten erstellen lassen, was aber bei der Reifengrösse und Spur kein Problem darstellt, da diese Variante beim TÜV hinterlegt, bzw im System gespeichert ist! Trotzdem wird der Herr Ingenieur Deine Fahrzeugbreite messen und eintragen wollen/müssen! Erfahrungsgemäss liegt diese dann bei 2,68 - 2,70 aussen!
Gruss Carsten
Gruss Carsten