24.01.2006, 11:04
Hallo,
noch ein kleiner Nachtrag zu der Mehrwertsteuer: Bei Ebay darf die Mehrwertsteuer nicht auf den Zuschlagspreis hinzukommen. Das wäre ein Verstoß gegen die Ebay-Bedingungen. Bei korrekten Angeboten von Händlern kann sie zusätzlich zum Gebotspreis bei dem Angebot ausgewiesen werden, ist aber dann ein Teilbetrag des Gebotes. Das heißt, das Gebot ist das was ich zahlen muß, die Mehrwertsteuer ist schon drin. Angebote, bei denen die die Steuer hinterher aufgeschlagen werden soll, werden von Ebay gelöscht, wenn sie auffallen bzw. Ebay darauf hingewiesen wird. Wenn mir so etwas unfaires auffällt, melde ich das Angebot umgehend an Ebay und es wird dann gelöscht. Fällt ein Anbieter öfter negativ auf, wird er ganz vom Ebayhandel ausgeschlossen.
Gruß Matthias
noch ein kleiner Nachtrag zu der Mehrwertsteuer: Bei Ebay darf die Mehrwertsteuer nicht auf den Zuschlagspreis hinzukommen. Das wäre ein Verstoß gegen die Ebay-Bedingungen. Bei korrekten Angeboten von Händlern kann sie zusätzlich zum Gebotspreis bei dem Angebot ausgewiesen werden, ist aber dann ein Teilbetrag des Gebotes. Das heißt, das Gebot ist das was ich zahlen muß, die Mehrwertsteuer ist schon drin. Angebote, bei denen die die Steuer hinterher aufgeschlagen werden soll, werden von Ebay gelöscht, wenn sie auffallen bzw. Ebay darauf hingewiesen wird. Wenn mir so etwas unfaires auffällt, melde ich das Angebot umgehend an Ebay und es wird dann gelöscht. Fällt ein Anbieter öfter negativ auf, wird er ganz vom Ebayhandel ausgeschlossen.
Gruß Matthias