19.05.2006, 04:41
Hallo zusammen,
so schön und so einfach eine hydraulische Anhängerbremsanlage auch ist, sie ist in Deutschland laut StVo nicht zulässig!
Es gilt als wenn der Anhänger ohne Bremse gefahren wird.
Eine Rückewagen haben solch eine Bremse, sie wird in den meisten Fällen jedoch nur als Feststellbremse an Steigungen und so weiter benutzt.
so schön und so einfach eine hydraulische Anhängerbremsanlage auch ist, sie ist in Deutschland laut StVo nicht zulässig!
Es gilt als wenn der Anhänger ohne Bremse gefahren wird.
Eine Rückewagen haben solch eine Bremse, sie wird in den meisten Fällen jedoch nur als Feststellbremse an Steigungen und so weiter benutzt.
Schöne Grüße aus Hamburg
Jürgen