22.08.2016, 20:03
Moin Jungs
Es ist so wie Udo es gerade geschrieben hat.
Die Kupplung muß drehbar gelagert sein ,weil bei Fahrt durch den Versatz in der Topographie des Geländes Verwindungskräfte auftreten würden die die Schere am Anhänger verdrehen und dieser unter Volllast die Schere zum knicken bringen würde, da diese die Schubkräfte nicht mehr aufnehmen kann.Der 2.Aspekt ist bei umkippen des Anhängers kann das Zugfahrzeug nicht mit umkippen.
Anders wie bei aufgesattelten Fahrzeugen.Lösung ...Diesel...Wärme...Druck...Und dann sollte es sich drehen.
Mit dem 30er Bolzen und 40er Öse...
Es gibt da im Nutzfahrzeugbereich eine Verschleiß Grenze und da wird es immer bei einem Unfall Interessant.
Ich müßte erst meine Fachbücher wälzen um das genaue Maß mitzuteilen,aber Fakt ist das 10mm viel Spiel sind und wenn das reicht und der Bolzen nicht eingelaufen ist.
Aber es gibt dazu auch eine Ablegereife.
Meine Kupplung prüft der TÜV immer.
Muss mal nochmal nachlesen mitdem Bolzen.
L.G. Ronny von der Ostfront.
Es ist so wie Udo es gerade geschrieben hat.
Die Kupplung muß drehbar gelagert sein ,weil bei Fahrt durch den Versatz in der Topographie des Geländes Verwindungskräfte auftreten würden die die Schere am Anhänger verdrehen und dieser unter Volllast die Schere zum knicken bringen würde, da diese die Schubkräfte nicht mehr aufnehmen kann.Der 2.Aspekt ist bei umkippen des Anhängers kann das Zugfahrzeug nicht mit umkippen.
Anders wie bei aufgesattelten Fahrzeugen.Lösung ...Diesel...Wärme...Druck...Und dann sollte es sich drehen.
Mit dem 30er Bolzen und 40er Öse...
Es gibt da im Nutzfahrzeugbereich eine Verschleiß Grenze und da wird es immer bei einem Unfall Interessant.
Ich müßte erst meine Fachbücher wälzen um das genaue Maß mitzuteilen,aber Fakt ist das 10mm viel Spiel sind und wenn das reicht und der Bolzen nicht eingelaufen ist.
Aber es gibt dazu auch eine Ablegereife.
Meine Kupplung prüft der TÜV immer.
Muss mal nochmal nachlesen mitdem Bolzen.
L.G. Ronny von der Ostfront.