15.10.2019, 10:46
Servus
Dass die Einleiterbremse ab dem 01.01.2021 ausgebaut werden müssen habe ich nicht gewusst. Da dürfte wenn diese noch am Fahrzeug ist auch der TÜV Probleme machen und die Plakette nicht erteilen.
Die Risiken von einer Einleiterbremse sollten ja bekannt sein, auf Privatgrund dürfte es da auch kein Problem sein diese noch weiter zu betreiben so lange da Nichts passiert aber im Bereich der STVO eben nicht mehr.
m.f.G.Harald
Zitat:und das wahrscheinlich aus guten Grund,denn ab 1.1.2018 dürfen keinen neuen Fahrzeuge mit Einleiter in der EU zugelassen werden und ab 1.1.2021 wird die Einleiterbremse ganz verboten, was heissen würde ,diese muss ausgebaut werden!
Dass die Einleiterbremse ab dem 01.01.2021 ausgebaut werden müssen habe ich nicht gewusst. Da dürfte wenn diese noch am Fahrzeug ist auch der TÜV Probleme machen und die Plakette nicht erteilen.
Die Risiken von einer Einleiterbremse sollten ja bekannt sein, auf Privatgrund dürfte es da auch kein Problem sein diese noch weiter zu betreiben so lange da Nichts passiert aber im Bereich der STVO eben nicht mehr.
m.f.G.Harald