16.10.2019, 12:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2019, 12:07 von Haumoaster.)
Bitte mal zurück zum Thema,
Über die Zulässigkeit wurde nicht gefragt, außderdem geht es bei der Einleiterbremse um NEU Zulassungen, die vorhandenen dürfen weiter genutzt werden. (Hauptsächlich aber um die Hydraulische einleiterbremse der Österreicher und Franzosen). Ist wie bei Autos, wenn sie bei der NEU zulassung nicht den Vorschriften entsprechen dann kriegen sie keine.
Schon zugelassene Fahrzeuge sind da ausgenommen. Der Sogenannte Bestandsschutz
25km/h gilt für Anhängerbetrieb, heißt du darfst dann nur 25 fahren auch wenn dein Trac 40km/h geht. (Zumindest in Bayern)
Und ja, mein Trac hat serienmäßig Zweileiterbremsanlage drin, sowie die Einleiter mal gehabt, wurde aber (schätzungsweise wg Undichtigkeiten) ausgebaut.
Die Halterung fürs Bremsventil habe ich dran. Nur fehlt mir der Rest, und an welche Leitungen ich das Anschließen muss
Über die Zulässigkeit wurde nicht gefragt, außderdem geht es bei der Einleiterbremse um NEU Zulassungen, die vorhandenen dürfen weiter genutzt werden. (Hauptsächlich aber um die Hydraulische einleiterbremse der Österreicher und Franzosen). Ist wie bei Autos, wenn sie bei der NEU zulassung nicht den Vorschriften entsprechen dann kriegen sie keine.
Schon zugelassene Fahrzeuge sind da ausgenommen. Der Sogenannte Bestandsschutz
25km/h gilt für Anhängerbetrieb, heißt du darfst dann nur 25 fahren auch wenn dein Trac 40km/h geht. (Zumindest in Bayern)
Und ja, mein Trac hat serienmäßig Zweileiterbremsanlage drin, sowie die Einleiter mal gehabt, wurde aber (schätzungsweise wg Undichtigkeiten) ausgebaut.
Die Halterung fürs Bremsventil habe ich dran. Nur fehlt mir der Rest, und an welche Leitungen ich das Anschließen muss
Viele Grüße Michel
Case Farmall 75C
Der neue nach dem Trac....