Hallo Mauritius,
wie überall in Deutschland gibt es ein Gesetz dafür, wie das sein soll §50 +52 StVZO.
Für den öffentlichen Straßenverkehr gilt
Abblendlicht:
- nur ein Paar soll an sein.
Fernlicht:
- die Hauptscheinwerfer dürfen an sein und die Zusatzhauptscheinwerfer
- die Birne des Fernlicht und des Abblendlicht dürfen an sein.
Zusatzhauptscheinwerfer:
- Wenn die normalen SW verdeckt sind. ( Mich blendet es, wenn ich den Schneepflug dran habe, die unteren SW. Deswegen. Ist das schon gut so.)
- max 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
Gruß Christian
wie überall in Deutschland gibt es ein Gesetz dafür, wie das sein soll §50 +52 StVZO.
Für den öffentlichen Straßenverkehr gilt
Abblendlicht:
- nur ein Paar soll an sein.
Fernlicht:
- die Hauptscheinwerfer dürfen an sein und die Zusatzhauptscheinwerfer
- die Birne des Fernlicht und des Abblendlicht dürfen an sein.
Zusatzhauptscheinwerfer:
- Wenn die normalen SW verdeckt sind. ( Mich blendet es, wenn ich den Schneepflug dran habe, die unteren SW. Deswegen. Ist das schon gut so.)
- max 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
Gruß Christian