22.04.2024, 14:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.04.2024, 14:57 von Daimler Fahrer.)
Hallo Jan,
grundsätzlich ist das mit Sicherheit möglich. Obs das sogar original gab, weiß ich nicht, würde mich aber nicht wundern und wäre dann die schönste Lösung.
Der U90 hat ja auch noch eine klassische Reiheneinspritzpumpe. In dem Fall kann man sich ja am trac orientieren. Die MB-trac mit Drehzahlbegrenzung hatten einfach einen Druckluftzylinder im Gasgestänge, der im höchsten Gang das Gestänge so verkürzt hat, dass nur die 40 km/h erreicht werden konnten. Wenn man sich das beim trac genau anschaut, lässt sich das beim Unimog bestimmt ähnlich umsetzen. Sollte der Mog schon im zweitgrößten Gang über 60 km/h laufen funktioniert es leider nicht ganz so einfach, aber ist sicher auch möglich.
Bei einer Eigenbaulösung würde ich auf jeden Fall im Vorfeld den Tüv-Prüfer, der das eintragen soll, fragen welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Hinweis am Rande, falls du den Mog nicht landwirtschaftlich nutzen möchtest: Der T-Führerschein gilt, wie der L, nur für lof-Zwecke (land- oder forstwirtschaftlich). Das heißt auch wenn du den Mog mit 60 km/h schwarz zulässt, darf mit dem T-Führerschein nur landwirtschaftlich gefahren werden. Wenn du ihn also nicht landwirtschaftlich nutzen möchtest, ist dein T wertlos und du musst sowieso den C machen. Dann kannst du dir den Umbau sparen.
Man kann das mit Sicherheit auch "locker" sehen... solange man sich ich hinterkopf überlegt, wie man zur Not einen Lof-Zweck argumentieren kann, ist es fraglich in wie fern da ein Problem draus wird. Man muss es halt wissen. Ganz schlecht wäre es den Mog mit einem H-Kennzeichen zuzulassen, dann darf er nämlich nicht mehr für lof-Zwecke genutzt werden. Dann kommt man in Erklärungsnot, wenn man mit dem T unterwegs ist.
Gruß Felix
grundsätzlich ist das mit Sicherheit möglich. Obs das sogar original gab, weiß ich nicht, würde mich aber nicht wundern und wäre dann die schönste Lösung.
Der U90 hat ja auch noch eine klassische Reiheneinspritzpumpe. In dem Fall kann man sich ja am trac orientieren. Die MB-trac mit Drehzahlbegrenzung hatten einfach einen Druckluftzylinder im Gasgestänge, der im höchsten Gang das Gestänge so verkürzt hat, dass nur die 40 km/h erreicht werden konnten. Wenn man sich das beim trac genau anschaut, lässt sich das beim Unimog bestimmt ähnlich umsetzen. Sollte der Mog schon im zweitgrößten Gang über 60 km/h laufen funktioniert es leider nicht ganz so einfach, aber ist sicher auch möglich.
Bei einer Eigenbaulösung würde ich auf jeden Fall im Vorfeld den Tüv-Prüfer, der das eintragen soll, fragen welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Hinweis am Rande, falls du den Mog nicht landwirtschaftlich nutzen möchtest: Der T-Führerschein gilt, wie der L, nur für lof-Zwecke (land- oder forstwirtschaftlich). Das heißt auch wenn du den Mog mit 60 km/h schwarz zulässt, darf mit dem T-Führerschein nur landwirtschaftlich gefahren werden. Wenn du ihn also nicht landwirtschaftlich nutzen möchtest, ist dein T wertlos und du musst sowieso den C machen. Dann kannst du dir den Umbau sparen.
Man kann das mit Sicherheit auch "locker" sehen... solange man sich ich hinterkopf überlegt, wie man zur Not einen Lof-Zweck argumentieren kann, ist es fraglich in wie fern da ein Problem draus wird. Man muss es halt wissen. Ganz schlecht wäre es den Mog mit einem H-Kennzeichen zuzulassen, dann darf er nämlich nicht mehr für lof-Zwecke genutzt werden. Dann kommt man in Erklärungsnot, wenn man mit dem T unterwegs ist.
Gruß Felix
Wenn man den roten Bereich nicht nutzen dürfte, dann gäb es ihn nicht!