03.11.2008, 10:19
Hallo,
das, was benzdriver schreibt, ist aber richtig:
Der Fahrzeugführer muss in der Lage sein, bei ausgefallener Servounterstützung das Fahrzeug sicher zu lenken. Deshalb darf eine Mindestgröße nicht unterschritten werden. Wie groß die allerdings bei den einzelnen trac's ist, wäre zu ermitteln.
(Genaueres dazu z.B. im: BOSCH Kraftfahrtechnisches Taschenbuch)
Mercedes kann das entspannt sehen, bei Daimler wird im Fall des Regresses keiner in die Haftung gehen...
...würde aber in Marcus' Fall davon ausgehen, dass das gelieferte kleinere zulässig ist...
Grüße
Holger
das, was benzdriver schreibt, ist aber richtig:
Der Fahrzeugführer muss in der Lage sein, bei ausgefallener Servounterstützung das Fahrzeug sicher zu lenken. Deshalb darf eine Mindestgröße nicht unterschritten werden. Wie groß die allerdings bei den einzelnen trac's ist, wäre zu ermitteln.
(Genaueres dazu z.B. im: BOSCH Kraftfahrtechnisches Taschenbuch)
Mercedes kann das entspannt sehen, bei Daimler wird im Fall des Regresses keiner in die Haftung gehen...
...würde aber in Marcus' Fall davon ausgehen, dass das gelieferte kleinere zulässig ist...
Grüße
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...