Rückgaberecht von Ersatzteilen beim Mercedes-Händler
#8

hallo...

Generell:

14 Tage Rückgaberecht gibt es generell nicht!

Aber im BGB wird folgendes geregelt (früher Fernabsatzgesetz):

Man hat ein Widerrufsrecht beim sogenannten "Haustürgeschäft", also mündlich an seinem Arbeitsplatz oder in einer Wohnung (aber nicht bei vorhergehender Bestellung),anlässlich einer Freizeitveranstaltung, im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen !

oder

bei ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt

(Quelle: Zusammenfassung von wikipedia.de)

Also das mit dem Rückgaberecht ist oftmals eine Kulanz des Händlers!

Zum Thema Ersatzteile konkret bei MB...

Ab 50 € kann der Händler das wieder bei MB zurückanbieten, so dass man selber das Teil los hat! Wie gesagt bei selten benötigen Teilen mit hohen Lagerbestand schwierig! Unter 50 € kann nur eine Kulanz des Händlers erfolgen!!

Und das ist halt immer ermessensache! Wenn der Händler meint, du bist "nicht wert", hast du Pech gehabt!

Aber mit Anzeige zu drohen, naja... das ist nicht gerade professionell!!

Wobei aber zu sagen ist, das immer alles was nicht funktioniert oder der Händler nicht macht, immer gleich auf schlechten Service vom Unternehmen geschoben wird... naja auch wieder ne andere Sache, aber ich erlebe das jeden Tag....

Nur ein Knecht sitzt auf der Hinterachse!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste