Hallo, das ist richtig. Der Überweisungsnachweis wurde vom Finanzamt bei mir auch ohne Rechnung als Betriebsausgabe akzeptiert.
Außen vor bleibt bei so einem Privatkauf natürlich die Umsatzsteuer und eine Sachmängelhaftung über das Verschweigen von offensichtlichen und bekannten Mängeln (das wäre dann Betrug) hinaus. Das war bei meinen Teilen nicht so wild (und wie oben geschrieben war die Ware okay), bei ganzen tracs, Motor und Getriebe dürfte dass aber schon eher von Relevanz sein.
Interessant ist es natürlich zu beleuchten, wie es sich steuerlich mit sogenannten Veräußerungsgewinnen verhält. Unternehmer A verkauft z.B. an Privatmann B ein Fahrzeug für 2500,-, B verkauft kurze Zeit später an Privatmann C für 12500,-. Strenggenommen hat dies auch ein Privatmann zu versteuern.
Grüsse Marcus
Außen vor bleibt bei so einem Privatkauf natürlich die Umsatzsteuer und eine Sachmängelhaftung über das Verschweigen von offensichtlichen und bekannten Mängeln (das wäre dann Betrug) hinaus. Das war bei meinen Teilen nicht so wild (und wie oben geschrieben war die Ware okay), bei ganzen tracs, Motor und Getriebe dürfte dass aber schon eher von Relevanz sein.
Interessant ist es natürlich zu beleuchten, wie es sich steuerlich mit sogenannten Veräußerungsgewinnen verhält. Unternehmer A verkauft z.B. an Privatmann B ein Fahrzeug für 2500,-, B verkauft kurze Zeit später an Privatmann C für 12500,-. Strenggenommen hat dies auch ein Privatmann zu versteuern.
Grüsse Marcus