Hallo Marcus,
Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Was ich schrieb, galt nur den Firmenfahrzeugen.
Generell GEZ-befeit sind die Landwirtschaftl. Betriebe nicht!
Sie müssen nur ihre Autos nicht zusätzlich anmelden. Das gilt aber auch nur für den ldw. Familienbetrieb. Landwirtschaftliche Betriebe, die GbR, GmbH's oder andere Körperschaften sind, müssen für die Firmenfahrzeuge extra, also zusätzlich GEZ anmelden.
Sind auf den nicht gewerblich genutzten Fahrzeugen, also den Privatfahrzeugen Aufkleber mit Firmenwerbung / Firmenadresse aufgeklebt, müssen diese auch zusätzlich angemeldet werden.
Hallo Peter,
bei der Motorsäge ist Helm mit Visier Pflicht.
FG
Holger
Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Was ich schrieb, galt nur den Firmenfahrzeugen.
Generell GEZ-befeit sind die Landwirtschaftl. Betriebe nicht!
Sie müssen nur ihre Autos nicht zusätzlich anmelden. Das gilt aber auch nur für den ldw. Familienbetrieb. Landwirtschaftliche Betriebe, die GbR, GmbH's oder andere Körperschaften sind, müssen für die Firmenfahrzeuge extra, also zusätzlich GEZ anmelden.
Sind auf den nicht gewerblich genutzten Fahrzeugen, also den Privatfahrzeugen Aufkleber mit Firmenwerbung / Firmenadresse aufgeklebt, müssen diese auch zusätzlich angemeldet werden.
Hallo Peter,
bei der Motorsäge ist Helm mit Visier Pflicht.
FG
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...