Kabel für die oberen Fahrscheinwerfer bereits vorhanden?
#10

Hallo Marcus,

den Staatsvertrag zu den Gebühren möchte ich nicht interprätieren müssen.
So weit mir bekannt - und der Kontroll-Onkel war die Tage erst wieder mal bei uns - müssen die Schlepper im ldw. Familienbetrieb nicht zusätzlich zu den "im Haus" anfallenden Gebühren angemeldet sein. Der Kontroll-Onkel hat gesehen, dass wir ein ldw. Betrieb sind (es standen genug Maschinen draußen rum) und hat nichts dazu gesagt. Bei sämtlichen vorherigen Kontrollen sind wir auch nie dazu gefragt worden.
Vielleicht ist er auch davon ausgegangen, dass in den Schleppern kein Radio drin ist, ich weiß es nicht. Auf jeden Fall hat er nicht einmal gefragt.

Sobald ich aber Lohnarbeit mache, bin ich auf jeden Fall wieder in der Pflicht. Das müsste für den Rücker dann auch gelten.

Fakt ist, dass ldw. Familienbetriebe keine Gewerbebetriebe sind und steuerlich in vielen Bereichen Sonderstellungen haben (die Frage angesichts der Finanzlage unserer EU und D ist, wie lange noch), die eher dem privaten Status entspricht, als dem gewerblichen...
..wie gesagt, ich möchte ihn nicht interprätieren müssen, mir reichts, wenn der Kontroll-Onkel zufrieden ist.

FG
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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