03.11.2010, 18:36
Die Haftpflichtversicherung greift, wenn in ihr "erweitete Gewahrsamsschäden" abgedeckt werden.
Normale Haftpflichtversicherungen decken nur "Gewahrsamsschäden" ab, und eine geliehene Maschine gehört da nicht zwingend dazu.... So hats mir mein Versicherungsheinz erklärt...
Normale Haftpflichtversicherungen decken nur "Gewahrsamsschäden" ab, und eine geliehene Maschine gehört da nicht zwingend dazu.... So hats mir mein Versicherungsheinz erklärt...
Grüße aus der Holledau
Michael