03.11.2010, 18:48
Hallo zusammen,
da ich ja hier etwas beruflich belastet bin, hoffe ich, kurz etwas zur Aufklärung beitragen zu können:
Antwort: Generell NEIN, da hier immer "[...] geliehen, gemietete Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind"
Soll dieses Risiko, daß Jemand etwas an einer geliehen Maschine (sei es nun Schlepper, Anbaugerät, Arbeitsgeräte wie Motorsäge etc) beschädigt, versichert werden, so muß dies in der Betriebshaftpflicht dieses Jemand extra eingeschlossen werden. Dieser Einschluß nennt sich gemein hin "Gewahrsamsschäden". Über diesen Einschluß sind jedoch nur unfallartige Ereignisse versichert, also solche die von außen auf die Maschine wirken. Zum Beispiel, wenn mir ein Baum auf einen geliehenen Schlepper fällt.
Soll auch der "innere Schaden" an der Maschine mitversichert sein (ich lege z. B. mit der Seilwinde den Mb Trac ungewollt um -> Kabine kaputt und Rahmen verzogen), so müssen zusätzlich in die Gewahrsamsschadendeckung noch Brems-Betriebs-Bruchschäden aufgenommen werden.
Das kostet dann schon einen Griff in die Moneykiste , ist aber immer noch nicht 100%ig, da bei fast allen Anbietern mit Selbstbeteiligung und begrenzten Versicherungssummen versehen (i.d.R. ab 10.000 bis max. 50.000€).
Wirklich auf der sicheren Seite ist der Verleiher nur mit einer Maschinenbruchversicherung, die jedoch noch mehr kostet, jedoch fast alle denkbaren Schäden, z. B. auch Fehlbedienung abdeckt. Gewerbliche Verleihfirmen haben eine solche Maschinenversicherung zu 99,9%. Auch als privater Verleiher wäre dies an sich die sicherste Alternative, da ich ja fast nie 100%ig wissen kann, ob der Leihnehmer die ausreichende Deckung in seiner Betriebshaftpflicht hat und diese, und das ist sehr wichtig, überhaupt bezahlt hat.
Ich will jetzt hier nicht noch weiter detailllieren, wobei noch vieles wichtig wäre, da ich denke, daß ein paar Grundsätze schon mal geklärt sind, die leider meist nicht bekannt sind.
Viele Grüße
Michl
da ich ja hier etwas beruflich belastet bin, hoffe ich, kurz etwas zur Aufklärung beitragen zu können:
Zitat:würde hierbei nicht eine normale Haftpflichtversicherung greifen!?
Antwort: Generell NEIN, da hier immer "[...] geliehen, gemietete Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind"
Soll dieses Risiko, daß Jemand etwas an einer geliehen Maschine (sei es nun Schlepper, Anbaugerät, Arbeitsgeräte wie Motorsäge etc) beschädigt, versichert werden, so muß dies in der Betriebshaftpflicht dieses Jemand extra eingeschlossen werden. Dieser Einschluß nennt sich gemein hin "Gewahrsamsschäden". Über diesen Einschluß sind jedoch nur unfallartige Ereignisse versichert, also solche die von außen auf die Maschine wirken. Zum Beispiel, wenn mir ein Baum auf einen geliehenen Schlepper fällt.
Soll auch der "innere Schaden" an der Maschine mitversichert sein (ich lege z. B. mit der Seilwinde den Mb Trac ungewollt um -> Kabine kaputt und Rahmen verzogen), so müssen zusätzlich in die Gewahrsamsschadendeckung noch Brems-Betriebs-Bruchschäden aufgenommen werden.
Das kostet dann schon einen Griff in die Moneykiste , ist aber immer noch nicht 100%ig, da bei fast allen Anbietern mit Selbstbeteiligung und begrenzten Versicherungssummen versehen (i.d.R. ab 10.000 bis max. 50.000€).
Wirklich auf der sicheren Seite ist der Verleiher nur mit einer Maschinenbruchversicherung, die jedoch noch mehr kostet, jedoch fast alle denkbaren Schäden, z. B. auch Fehlbedienung abdeckt. Gewerbliche Verleihfirmen haben eine solche Maschinenversicherung zu 99,9%. Auch als privater Verleiher wäre dies an sich die sicherste Alternative, da ich ja fast nie 100%ig wissen kann, ob der Leihnehmer die ausreichende Deckung in seiner Betriebshaftpflicht hat und diese, und das ist sehr wichtig, überhaupt bezahlt hat.
Ich will jetzt hier nicht noch weiter detailllieren, wobei noch vieles wichtig wäre, da ich denke, daß ein paar Grundsätze schon mal geklärt sind, die leider meist nicht bekannt sind.
Viele Grüße
Michl
Mb trac - was besseres gibts nicht