14.02.2011, 21:20
Wenn ich recht erinnere sind Anhänger mit Einleiterbremsanlage über 25km/h nicht mehr zulässig. StVZO §41 Abs. 17
Auf Antrag können aber in den neuen Bundesländer Ausnahmegenehmigungen für die HW erlangt werden.
Grundsätzlich würde ich auch keine Einleiterbremsen mehr nutzen.
Auf Antrag können aber in den neuen Bundesländer Ausnahmegenehmigungen für die HW erlangt werden.
Grundsätzlich würde ich auch keine Einleiterbremsen mehr nutzen.
Alles andere ist Behelf ...