07.03.2011, 13:46
Hallo Stefan,,
einzige Bedingung für eine Ablastung (zumindest war das in allen Fällen so, wo ich abgelastet habe): Die neue ZGM muss ein "vernünftiges" Maß über der Leermasse liegen.
Die große Baureihe wurde oft (wegen dem alten Dreier-Führerschein) auf 7,5t abgelastet. Da die Maschinen dann in der Regel noch ca. 1t Nutzlast haben, ist das realistisch, allerdings auch ziemlich die Untergrenze. Mit 5-Schar-Pflug und 3m Bestellkombi bist Du dann schon grenzwertig unterwegs.
Zum TÜV, Ablastung aufnehmen und bescheinigen lassen, mit den Papieren vom TÜV zur Zulassungsstelle, fertig.
FG
Holger
einzige Bedingung für eine Ablastung (zumindest war das in allen Fällen so, wo ich abgelastet habe): Die neue ZGM muss ein "vernünftiges" Maß über der Leermasse liegen.
Die große Baureihe wurde oft (wegen dem alten Dreier-Führerschein) auf 7,5t abgelastet. Da die Maschinen dann in der Regel noch ca. 1t Nutzlast haben, ist das realistisch, allerdings auch ziemlich die Untergrenze. Mit 5-Schar-Pflug und 3m Bestellkombi bist Du dann schon grenzwertig unterwegs.
Zum TÜV, Ablastung aufnehmen und bescheinigen lassen, mit den Papieren vom TÜV zur Zulassungsstelle, fertig.
FG
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...