07.03.2011, 15:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.03.2011, 15:11 von Jens aus Hessen.)
Hallo Hartmut,
die 300€ waren geschätzt, es könnten natürlich auch nur 200€ sein
schöne Grüße aus Hessen Jens
Hallo,
was natürlich gehen würde, wenn man ein Lohnunternehmen anmeldet und versucht im Jahr Rechnungen über ca. 500€ zu schreiben (Was man für arbeiten verrichtet bleibt ja mal egal ) . Du kannst dann die Variante Kleinunternehmerreglung wählen oder die Sache mit der Vorsteuer. Wenn du die Variante mit der Vorsteuer wählst bekommst du bei dem Kaufpreis die MwST. zurück sofern du Sie gezahlt hast, mußt aber auf Rechnungen auch die MwST. ausweisen.
Trotzdem kann ich nicht ganz glauben das wenn man ein landwirtschaftliche Lohnunternehmen ( ohne das man selber Landwirtschaft ) anmeldet das man dann die Zugmaschine Ackerschlepper steuerbefreit angemeldet bekommt. Ich meine mal gelesen zu haben das die Landwirte sogar ihre Schlepper nachversteuern wenn Sie tagelang für eine BGA gefahren haben. Wenn ich falsch liege lasst es mich wissen
schöne Grüße aus Hessen Jens
die 300€ waren geschätzt, es könnten natürlich auch nur 200€ sein
schöne Grüße aus Hessen Jens
Hallo,
was natürlich gehen würde, wenn man ein Lohnunternehmen anmeldet und versucht im Jahr Rechnungen über ca. 500€ zu schreiben (Was man für arbeiten verrichtet bleibt ja mal egal ) . Du kannst dann die Variante Kleinunternehmerreglung wählen oder die Sache mit der Vorsteuer. Wenn du die Variante mit der Vorsteuer wählst bekommst du bei dem Kaufpreis die MwST. zurück sofern du Sie gezahlt hast, mußt aber auf Rechnungen auch die MwST. ausweisen.
Trotzdem kann ich nicht ganz glauben das wenn man ein landwirtschaftliche Lohnunternehmen ( ohne das man selber Landwirtschaft ) anmeldet das man dann die Zugmaschine Ackerschlepper steuerbefreit angemeldet bekommt. Ich meine mal gelesen zu haben das die Landwirte sogar ihre Schlepper nachversteuern wenn Sie tagelang für eine BGA gefahren haben. Wenn ich falsch liege lasst es mich wissen
schöne Grüße aus Hessen Jens