21.04.2011, 00:35
Hallo Rainer.
So lange die Reifen zu 2 Drittel Abgedeckt sind, dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Es sei denn der Tüv Prüfer besteht auf eine Eintragung wegen der Spurweite, weil sich die Außenbreite ändert. Aber da bei landwirtschaftlich genutzen Fahrzeugen die Breite 3m betragen darf sehe ich da eigentlich kein Problem. Bei außerlandwirtschaflicher Nutzung ist bei 2,55m Schluss. Aber mit 14.9ern wirst Du da wohl nicht rankommen oder?
MfG
Andre
So lange die Reifen zu 2 Drittel Abgedeckt sind, dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Es sei denn der Tüv Prüfer besteht auf eine Eintragung wegen der Spurweite, weil sich die Außenbreite ändert. Aber da bei landwirtschaftlich genutzen Fahrzeugen die Breite 3m betragen darf sehe ich da eigentlich kein Problem. Bei außerlandwirtschaflicher Nutzung ist bei 2,55m Schluss. Aber mit 14.9ern wirst Du da wohl nicht rankommen oder?
MfG
Andre