Kann man einen MBtrac auf höhere Geschwindigkeiten zulassen?
#1

Kann man einen 1500ter offiziell auf 60 km/h eintragen lassen? Den vom Tüv kann ich ja nicht fragen vonwegen schlafende Hunde wecken. Wenns möglich wäre, dann wär der Spass ja mal legal.
Schon mal Danke für die Antworten.
Zitieren
#2

Hallo Unbekannter.

Ähh... Rolleyes

...sei mir bitte nicht böse, aber WER außer Tüv, DEKRA, GTÜ, KÜS soll Dir sowas eintragen question

Vor allem: Ohne bei einem oben genannten Vereine, bereits vor Deinem Umbauvorhaben vor zu sprechen, und Dich über die nötigen Details zu informieren, dürfte das Projekt von vornherein zum scheitern verurteilt sein.

MfG
Andre.

P.S.: Für Deinen nächsten Beitrag lass Dir bitte sagen, dass wir hier alle unsere Beiträge beim RICHTIGEN Vornamen zeichnen. Wink

(P.P.S: Oder bist Du etwa der verbannte 700er???)


MB trac.

Yes we can!

-> "Mein Steckbrief" <-
Zitieren
#3

Hallo,

@Andre: Nun ja, der Kollege hat schon recht: Man kauft einen gebrauchten trac, bei dem der 8. Gang freigelegt ist (vermutet ich mal...), und nun fragt man sich, wie es weiter geht. Wenn er zum TÜV geht, nehme ich an, geht es letztendlich so aus, daß er sehen muß, wie er den trac gedrosselt bekommt. Weil bei der TÜV-Stelle, wo er vorstellig wird, werden die für alle Zeit wissen, daß der Karren zu schnell ist. Außerdem betreiben die Prüfstellen ja mittlerweile auch Dtenaustausch in irgendeiner Form, damit einmal bemängelte Fahrzeuge nict von einer anderen Prüfstelle "durchgemogelt" werden können. Ich würde diesbezüglich die Frage hier gelten lassen. Trotzdem könnte der Kollege seinen Namen angeben Wink

@MB-Vario: Da ja bekanntlich einige Tracs mit 50km/h-Zulassung unterwegs sind, sollte man doch auch eine 60km/h-Zulassung bekommen. Was mir konkret dazu einfällt, ist z.B. die Geschwindigkeitsfreigabe der Reifen und das Vorhandensein einer 2-Kreis-Bremsanlage. Die 2-Kreisbremsanlage ist ja bekanntlich Sonderausstattung und oft nicht verbaut. Dann ist noch der jährliche Besuch zur Hauptuntersuchung zu erwähnen und die halbjährliche Bremsensonderuntersuchung. Die Versicherung wird wohl auch teurer. Dies alles zusammen wird für die meisten im Forum wohl schon zu einer Entscheidung gegen eine Eintragung über 40km/h-Endgeschwindigkeit führen.

Grüße

Alex
Zitieren
#4

(30.06.2012, 09:47)alex800 schrieb:  ...sollte man doch auch eine 60km/h-Zulassung bekommen.

Benötigt man dafür nicht eine 2. mechanische Lenkung?
Daher ist meines wissens nach, bei 50 km/h mit der Eintragerei schluss...

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
Zitieren
#5

Nein, die (2.) mechanische Lenkung braucht man erst, ab einer Zulassung >60km/h und damit für die Autobahn.

MfG Hannes
Zitieren
#6

...genau gesagt ab den berühmten 62km/h, die man für eine Autobahnzulassung braucht! Die großen Varios (933, 936, 939, etc.) werden ja ab Werk mit 60km/h Zulassung ausgeliefert und haben keine durchgehende Lenksäule mit Lenkgetriebe, bzw. eine Zahnstangenlenkung! Die dürfen ja auch nicht auf die BAB. Hätten sie eine 62km/h Eintragung sehe die Lenkung ganz anders aus u. das hat man bewußt vermieden...Rolleyes

greetzWink
Zitieren
#7

Hallo,

ist das wieder eine Masche von unserem Motor(nerven)sägenmann Patrick uns hier mit solchen Themen zu beschäftigen?

MFG
Berni
Zitieren
#8

Naja, des mit den 62km/h ist auch ein bisschen Auslegungssache.... Da heißts immer nur >60km/h. Und dann bräuchte man auch Türen, die vorne angeschlagen sind, nächstes Problem am Vario. Der Evo damals hatte das alles...
Zitieren
#9

Also mein Name ist Erhard. Ich habe einen MB 800, Bj 78, einen MB 900, Bj 85, einen MB 1500, Bj 84 (übrigens mit Zweikreisbremsanlage), einen Gt 380 A, Bj 87, einen Vario 411, Bj 2000. Ich wohne 20 km nördlich von Ol i. Ol, bin selber Bj 61, bin kein Verbannter und habe mich hier unteranderem angemeldet, weil ich auf der Suche nach einem Geräteaufbaurahmen oder Bildern davon bin. Ich habe mal in meiner Jugend Landmaschinenmechaniker gelernt, später dann Landwirt. Basteln und Reparieren ist mein großes Hobby.

Erhard
Zitieren
#10

Hallo Erhard,

sorry für die falsche Verdächtigung.

MFG
Berni
Zitieren
#11

Hallo Erhart
Das klingt ja so als wenn du bei mir um die Ecke wohnst .Wink
Gruß stefan
Zitieren
#12

Hallo
Oldenburg in Oldenburg, Nähe Jaderberg.

Ich denke bei der Zulassung wird man die Vorderräder weiter bedecken müssen.

Gruß
Erhard
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste