Rechtliche Rahmenbedingungen im Bezug auf LoF Zulassung?
#1

Hallo zusammen!

Ich habe ein paar komplizierte Fragen!Da mir die Suchfunktion nicht grad viel weiterhilft und das Fachchiniesich auf dieversen Plattformen/Webseiten nichts verständlich machen kann wende ich mich an diejenigen Experten die sich wascheinlich schon einmal damit auseinander gesetzt haben!

Mein Vorhaben:
Ich will mir einen Unimog 427(kurtzer Radstand) Kaufen und den auf Lof-Zugmaschiene zulassen damit ich Maut,Abgasnormen,Fahr-und Ruhezeiten und Achlast-und Überbreitenbegrenzung umgehen kann.Dazu möchte ich mir einen Anhänger Kaufen wo ich Schüttgut oder änliches und vllt einen Mb-trac oder Bagger transportieren kann.Der Anhänger oder Tieflader wird dann warscheinlich über 7,5t ZG sein was dann Sp oder so mit sich bringt(würde mich aber nicht stören).Das wäre dann alles unter Privatgebrauch zu vertehen.

Meine Fragen:

Wie Schnell darf ich mit Besagter Kombination Maximal fahren wenn ich FS Klasse CE habe?

Wie viel Darf ich anhängen mit diversen Umrüstungmöglichkeiten?

Wenn ich einen Kran auf dem Mog habe wie wären da die Gesetzgebung,darf ich da "mehr oder weniger" im bezug auf Anhängen;Geschwindikeitsreglung etc. und würde es sinn machen ihn als selbstfahrende Arbeitsmaschiene eintragen zu lassen?

Muss ich wenn ich den Mog auf Lof-Zugmaschie zulassen will die Landwirtschaft anmelden oder Landwirtschaftliche nutzflächen besitzen?

Was wäre wenn ich einen Anhänger ausleihe oder mieten würde,darf ich den mit erwähnter Zulssung fahren?

Was gäbe es für Ausweichmöglichkeiten wenn mein Vorhaben so wie ich es mir vorstelle nicht umsetzbar ist?


Ich freue mich über jede Antwort die mich in der Problematik aufklärt.Es bezieht sich alles auf das Bundesland Sachsen weiß ja nicht ob es von Bundesland zu Bundesland unterschiede gibt.Für die ganz krassen Typen unter euch,wenn ihr Lust habt könnt ihr das ganze Thema ja mit paar Paragraphen untermalen/erklären das hilft dann denke ich auch noch anderen mit den selben oder änlichen Problemen denen es genauso geht wie mir das sie in dem Rechtlichen Wirrwarr nicht zurechtkommen.

Ich bedanke mich schon einmal im voraus.
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#2

Hallo aus Niedersachsen,
alle Fragen kann ich leider nicht beantworten.
Bei uns bekommst du eine lof Zulassung mit Steuerbfreiung (grünes Nummernschild) nur mit entsprechenden Ländereien. Die Steuerbefreiung wird durch das zuständige Hauptzollamt geprüft.
Solltest du das vorweisen können, bist du mit dem grünen Kennzeichen an den lof Zweck gebunden... soll heißen, wenn du deinen Bagger z.B. vermietest und durch die Gegend fährst, ist das kein lof.

Beste Grüße
Joachim
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#3

Hallo Matthias,

kennst du die Broschüre "Strassenverkehrsrecht im landwirtschaftlichen Betrieb" ? Dort ist Einiges zusammengefasst.

Das Thema Maut ist aber nicht drauf.

Deine Fragen sind in diversen Foren (z.B. Unimog Community) in ähnlicher Form bereits vielfach diskutiert und egal was dabei geschrieben wird, am Ende hast du die Diskussion mit der Polizei, Richter, Zollamt und Finanzamt.

.pdf Straßenverkehrsrecht-luf.pdf Größe: 258,95 KB  Downloads: 59


Gruß
Franz-Josef
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#4

Hallo Namenloser,
Du schreibst "auf Lof-Zugmaschiene zulassen", kann es sein, dass Du damit den Eintrag in den Fahrzeugpapieren als Typ "Zugmaschine Ackerschlepper" meinst? Früher war das Schlüsselnummer 8710.

Lof bezeichnet eigentlich den Verwendungszweck, der im gegebenen Fall steuerbefreit ist (grüne Nummer).

Eine grüne Nummer und Steuerbefreiung ist nur rechtens, wenn das Fahrzeug ausschließlich zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird.
Das bedeutet, entweder Ausgangspunkt oder Ziel einer Fahrt muss einem Land- oder forstwirtschaftlichen Zweck dienen.
Beispiel Brennholz fahren.
Fall 1: Entstammt das zu transportierende Holz Deinem Wald, ist es lof ok, auch wenn es anschließend in einem Wohnhaus verbrannt wird.
Fall 2: Entstammt das Holz ganz normal aus einem fremden Wald und wird in einem Wohnhaus verbrannt, ist es lof NICHT ok! Auch wenn es das Wohnhaus des ldw. Betriebes ist.
Fall 3: Entstammt das Holz aus einem fremden Wald und Du verbrennst es zur Heizung des Schweinestalles, dann ist es wieder lof ok.

Das kannst Du auf Transporte von Kies, Sand und Bauholz übertragen.
Wird es transportiert, um damit den (eigenen) Kuhstall oder die (eigene) Maschinenhalle zu bauen, ist es lof ok, für das Wohnhaus nicht!

Fährst Du bspw. Baumaterial für Fremde, ist es in keinem Fall lof. Da kannst Du nur noch direkte landwirtschaftliche Tätigkeiten legal ausführen, wie bspw. Mais fahren helfen, oder Ballen pressen bzw. laden, Getreide fahren.
Da die grüne Nummer inzwischen heftig kontrolliert wird, würde ich mir das sehr genau überlegen, denn auch Überbreite und Übergewicht sind zweckgebunden, nicht per se an das Fahrzeug...
Mit anderen Worten: ein Fahrzeug ist nicht per se steuerbefreit, sondern der Verwendungszweck ist steuerbefreit! Sobald ein Fahrzeug mit grüner Nummer nicht lof eingesetzt wird, muss - wenn man es richtig macht, das Finanzamt darüber informiert werden.

SFA ist noch mal eine Nummer strenger: ausschließliche Einzweckmaschine, deren den Zweck bestimmende Aufbauten / Anbauten fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Keine Anhängerkupplung mehr! Keine Transportmöglichkeit!

Fazit: der Eintrag in den Papieren (früher 8710) verschafft ein paar Vorteile in Sachen Sonntagsfahrten, Abgasuntersuchung, Umweltzone, etc. wobei die meisten davon schon bei Eintrag nur als Zugmaschine gegeben sind.
Alles andere ist auf der Kanonenkugel geritten.
Wer keinen landwirtschaftlichen Betrieb hat und auch nicht als Forstdienstleister unterwegs ist, kann mit grüner Nummer richtig Schwierigkeiten bekommen...

Achtung! Mit meinem Beitrag möchte ich niemandem vorschreiben, was er tun oder lassen soll! Jeder handelt eigenverantwortlich!

Gruß
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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#5

Ich hab einen 427, der kommunal war. Ablasten und zulassen auf lof war kein Problem,  tüv
Anmelden als solches auch nicht.
Grüne Nummer hatte ich später auch gemacht, und nach einem Jahr wieder zurückgeben.
Dan h Kennzeichen. Ist die bessere Lösung.
Aber da führerhaus muss lof fähig sein  steht in der Datenkarte.
tüv alle Jahre, keine Bremsensonderuntersuchung. 
Führerschein alter dreier

Gruss thomas
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