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13.05.2014, 18:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.05.2014, 19:46 von
Hartmut.)
Hallo,
ich wollte mal nachfragen,welche Arbeiten nach einem Turboschaden so ausgeführt werden müssen.
Wie bereits auf meiner Seite erwähnt hatte ich gestern einen Turboschaden an einem Perkins Motor der frisch vom Motorinstandsetzer gekommen ist.
Morgen kommt ein Mechaniker vom Motorinstandsetzer und tauscht nur den Turbo aus und reinigt den Ansaugkrümmer.Ein zerlegen und hineinschauen des Motor ist nicht geplant.
Telefonisch wurde mir gesagt,dass feine Späne des Turbinenrades eigentlich keinen Schaden anrichten.
Mal schauen,-morgen Abend weis ich mehr.
MFG
Berni
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13.05.2014, 18:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.05.2014, 20:18 von
Daimler Fahrer.)
Hallo Berni,
als ich meinen Turbo getauscht habe, wurde vom Hersteller ein Luftfilter-(warum auch immer) und ein Ölwechsel (Späne) vorgeschrieben.
Ich würde den alten Turbo kontrollieren ob mögl. ein ganzer oder ein großer Teil vom Flügel fehlt.
Erstbefüllung des Turbos nicht vergessen!
Gruß Felix
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Hallo,
also, ein Verwandter von mir hatte bei einem Xylon,
( 4 Zylinder MAN Unterflur Motor ) mal Turboschaden,
die Werkstatt hat dann einen Neuen eingebaut,
der ging dann gleich wieder Schrott, wie die weiteren mind. 3
Turbolader auch wieder nach kurzer Zeit !
Schuld war meines Wissens nach immer Dreck ( Metallabrieb )
im Motorschmiersystem !
Also, alles schön kontrollieren und durchreinigen !
Gruß, Hans
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Moin Berni,
Ich würde dem Händler/Verkäufer die Pistole auf die Brust setzen: Entweder den Kopf herunter nehmen, in den Motor schauen und dann vernünftig nach Lösungen suchen oder er kann seinen Manitou wieder abholen.
Natürlich will er (oder sein Motoreninstandsetzer) jetzt möglichst billig die Kuh vom Eis holen, und sich danach möglichst noch irgendwie durch das restliche Jahr der Garantiezeit durchmogeln.
Spätfolgen sind ihm doch völlig egal...
Mögliche Eisenspäne oder Teile können sich eigentlich nur im Ansaugtrakt oder auf den Kolben sammeln.
Wenn auf den Kolben alles im grünen Bereich ist (und keine Riefen in den Zylinderwänden) dann würde ich den Kopf professionell (natürlich auf derer Kosten!) reinigen lassen, und dann erst alles wieder mit dem neuem Turbo montieren.
Gruss Hartmut
MBtrac, alles andere ist Behelf!
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14.05.2014, 22:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.05.2014, 22:23 von
MB 800.)
Hallo Berni.
Also bei mir im PKW Bereich läuft bei einer gebrochenen Verdichterwelle folgendes Prozedere ab:
Turbo ersetzen (im Verbund Druckölvorlauf- und Rücklaufleitung erneuern), Ladeluftschläuche spülen, Ladeluftkühler spülen bzw. ja nach Schwere des Spaneintrages Ladeluftkühler ersetzen und ggf. Brennräume und Ventilsitze endoskopieren.
Meiner Meinung nach ist ein vorgebauter Ladeluftkühler in solch einem Falle die Lebensversicherung für den Motor. Da im Ladeluftkühler der Luftstrom mehrmals umgelenkt wird bleiben die Bruchstücke, welche ja geschoßartig in das weiche Alu einschlagen quasi stecken und erreichen das Saugrohr und den Brennraum nicht mehr. Was man ab und zu mal sieht sind wirklich ganz ganz feine Spänchen, die man bei uns als "Flitter" bezeichnet. Die sind aber wirklich unbedenklich.
Bei Fahrzeugen älteren Semesters ohne Ladeluftkühler habe ich es auch schon mehrmals erlebt, das sich Bruchstücke bis in den Brennraum verirren oder den Ventilsitz blockieren. Beides führt zum kapitalen Motorschaden, weil der Kolben bei blockiertem Ventilsitz das Ventil zu schlägt oder das Bruchstück im Brennraum den Kolbenboden, das Einspritzventil, den Glühstift, die Ventile und den Zylinderkopf regelrecht zerstören.
Zu Deiner Absicherung würde ich den Instandsetzer nun nach der Reparatur nochmal ins "Gebet" nehmen. Das Vertrauen in den generalüberholten Motor ist ja nun erst einmal dahin.
Sicherlich hast Du 12 Monate Gewährleistung, aber nach 6 Monaten greift bekanntlich die Beweislastumkehr, was bei späteren Schäden und auch eventuellen Folgeschäden unbequem für Dich werden könnte.
Beweislast Quelle Wikipedia :
Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insbesondere dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war. Die Rechtsprechung sollte daher in solchen Fällen immer berücksichtigen, dass ein Schadensereignis in der Regel aus sich heraus darauf verweist, dass der Mangel eben von Anfang an vorhanden war, da andere Güter dieser Gattung ebendiesen Schadensverlauf nicht aufweisen und ansonsten nicht zu erkennen ist, inwiefern der Kunde diesen Schaden verursacht haben sollte
Vielleicht könnte das Abschließen einer Bruchversicherung über 12 Monate (nach den ersten sechs Monaten Gewährleistung) für Dich und den Instandsetzer eine gute Option sein.
MfG
Andre
MB trac.
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Hallo Berni,
wenn ein Schaden am Verdichterrad vorliegt, so wie in deinem Fall, dann würde Ich persönlich den LLK erneuern und den Zylinderkopf reinigen. Es kann keiner ausschließen, dass sich Metallspäne im LLK oder im Ansaugtrakt gesammelt haben, die sich mit der Zeit, besonders unter Belastung, lösen und dann zu einem Schaden an Kolben, Zylinder oder Kopf führen.
Beim abgasseitigen Turboschaden ist es im Normalfall mit dem Austausch des Laders getan ohne zusätzliche Arbeiten. Ansaugseitig ist es immer eine heikle Sache...
Gruß Christopher
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Moin Berni,
also meiner Meinung nach hatte der Lader, warum auch immer, massiven Materialabtrag am Verdichterrad.
Die ganze Masse ist irgendwo abgeblieben und wohl mit Sicherheit metallischen Charakters.
LLK unbedingt neu, auch wie von den Kollegen geschrieben würde ich auf Abnahme und Reinigung des Kopfes pochen bzw. mir alle "endoskopischen" Untersuchungsergebnisse des gut ausgerüsteten Mechanikers schriftlich protokollieren lassen und hier auch noch vermerken, was alles nicht gemacht wurde und dass jegliche Haftung für Folgeschäden zu Lasten des Motorenbauers geht!
Inwiefern das rechtlich beständig ist, keine Ahnung, aber der alte Spruch "nur wer schreibt, der bleibt" hat mir schon des öfteren den Griff in die Moneykiste (stimmts Mätty
) erspart und hat schon seinen Sinn.
Trotzdem viel Glück mit dem Gerät und hoffentlich allzeit reparaturfreie Fahrt!
Grüße
Michl
Mb trac - was besseres gibts nicht
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Hallo Berni
Wichtig ist auch das der Ansaugtrakt vor dem Turbo genau angeschaut und gereinigt wird. Auf jedenfall Filter ausbauen. Wir im LKW bereich hatten auch schon Laderteile im Luftfilter gefunden
Gruss Andi
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Hallo,
also den ganzen Vorgang werde ich natürlich schriftlich mit allen ausgeführten Arbeiten bestätigen lassen.
Der LLK ist mit dem Kühlwasserkreislauf verbunden und sitzt in der Ansaugbrücke.Der ist aber nicht aus Alu sondern aus Stahl.Hab mich selber gewundert.Dieser wurde vom Mechaniker so gut als möglich gereinigt.
Luftfilter wurden erneuert und das Ansaugrohr/Luftfiltergehäuse wurden gereinigt/ausgeblasen.
Heute hatte ich den ersten Probelauf gemacht mit ca.1/2 Stunde und keine verdächtigen Geräusche wahrgenommen.
Was soll ich noch sagen,-ich versteh ja nicht viel davon.Ein Kumpel der Ingeneur und Rennsportmechaniker ist,meinte ,dass diese Vorgehensweise durchaus nachvollziehbar ist und sollte was sein würde sich das sehr schnell zeigen.
MFG
Berni