Muss man eine Krone Wickelkombi zulassen?
#1

Hallo ich hab mir ne Krone Presswickelkombi gekauft nun eine frage muss ich die anmelden weil ich hab jetzt eine gesehen die war angemeldet! Gruß Dennis
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#2

Hallo...

1,5 min google liefert: Brauchste bei ner angehängten Arbeitsmaschine nicht. Ab 3 to brauchst Du ne ABE des Herstellers. Der gibt auch die zul. höchstgeschwindigkeit vor, die ist zu beachten.

Grüße

Jörg
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#3

Hallo Dennis,

"wenn du aber offiziel schneller als 25 km/h fahren willst mußt du sie zulassen."


Sorry, hab grad folgendes gefunden:
http://www.alb-hessen.de/downloads/Stras...kblatt.pdf

"Für angehängte lof Arbeitsgeräte (z.B. 761118 Arbeitsgerät
Schädlingsspritze oder 761115 Arbeitsgerät Stroh- u. Heupresse)
beinhaltet die Zahl „ 11“ den Begriff „ lof Arbeitsgerät “. Nach dem
Merkblatt für angehängte lof Arbeitsgeräte unterliegen diese nicht
der Zulassungspflicht, ganz gleich wie schnell gefahren wird. Für
das angehängte lof Arbeitsgerät empfiehlt sich ein Wiederholungskennzeichen
eines Schleppers des Betriebes"

ist mir auch neu, aber würde die Aussage von Jörg bestätigen.

Gruß Uli

Trac 800 BJ 90 9980 Std
Trac 900 BJ 90 8300 Std
Trac 1000 BJ 88 7800 Std
Trac 1000 BJ 91 5980 Std
Trac 1100 BJ 91 10300 Std
Trac 1100 turbo BJ 90 10400 Std
Trac 1100 turbo BJ 89 10800 Std
Unimog 1600 BJ 92 9850 Std
Unimog U 400 BJ 06 10200 Std
Rigitrac SKH 120 BJ 14 540 Std
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#4

Danke für die Antworten mfg Dennis
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#5

Hallo miteinander,

ich glaube ganz so einfach ist es nicht.

Was im Merkblatt von Uli steht und was Jörg schreibt ist "in sich" sicher richtig, aber ich denke, dass man "lof" und "gewerblich" trennen müsste.

Es geht mir einfach nicht ein, dass man z.B. eine 10t Kippkarre mit 40 km/h (Zulassung) "lof"-genutzt in einem mittleren Betrieb alle zwei Jahre zum Tüv fahren muss, aber eine Großballenpresse z.B. Krone BigPack 1290HDP mit einem Leergewicht von ~14t und 60km/h Achsen, betrieben mit einem 60 km/h Schlepper mit "Folgekennzeichen" fahren darf.

Da muss es neben dem Merkblatt auch noch andere Kriterien geben, wie z.B. die gewerbliche Nutzung einer solchen Maschine in einem landwirtschaftlichen Lohnbetrieb oder ähnliches...

Zu Hause haben wir ja auch 8 Anhänger, die alle zwei Jahre Tüv haben wollen und jedes Jahr eine "SP".....

MfG
Andre


MB trac.

Yes we can!

-> "Mein Steckbrief" <-
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#6

(14.06.2014, 00:29)MB 800 schrieb:  Zu Hause haben wir ja auch 8 Anhänger, die alle zwei Jahre Tüv haben wollen und jedes Jahr eine "SP".....

Moin Andre,

Warum eine SP bei euren Anhängern?
Sind die Anhänger über 40 km/h zugelassen?
Dann ist eine SP fällig, aber auch der TÜV Termin ist dann einmal Jährlich...

Bis 40 km/h = alle 2 Jahre TÜV, keine SP
über 40 km/h bis 10 to zGg = jedes Jahr TÜV, keine SP
über 40 km/h über 10 to zGg = jedes Jahr TÜV und SP


Gewerblich oder nicht, ist ja erstmal in der Zulassung egal.

Andre, der Unterschied in der Zulassung liegt (wie Jörg und Uli richtig geschrieben haben) im Einsatzzweck und in der "Deklaration", also z.B. Arbeitsmaschine, oder Arbeitsgerät.
Maschinen solcher Art gibt es viele, z.B. Kartoffelvollernter, Rübenroder, gezogene Sämaschinen, Ballenwickler, Ballenpressen jeglicher Art... usw...

Ein Anhänger ist hingegen ein Transportmittel, genau wie Häckselwagen, Ladewagen, Güllewagen, Miststreuer und und und...

Bei einer Anhängespritze z.B bin ich gerade selber überfragt...?!

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#7

Moin Hartmut,

die Anhänger sind auf 60 km/h zugelassen und richtig, im Januar ist SP und im Juli der Tüv und/oder umgekehrt..

Selbst bei unserer druckluftgebremsten Sämaschine war eine Betriebserlaubnis und ein "Zulassungsgutachten" vom Hersteller dabei...

Wenn das alles so richtig ist, wie´s geschrieben steht und man ja je nach Einsatzzweck oder "Deklaration" "frei" fahren darf, muss man sich doch sehr wundern, wenn Anhänger mit weniger zGG zugelassen werden müssen, aber andere angehängte Maschinen (eigentlich ja auch Anhänger nur ohne Zuladung) mit zum Teil viel höherem Leergewicht "frei" fahren dürfen.

Aber gut, so spart man natürlich auch einige € im Jahr Smile

MfG
Andre

EDIT: Ich sehe, Du hast auch nochmal detaillierter beschrieben.


MB trac.

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#8

(14.06.2014, 01:04)Hartmut schrieb:  Bei einer Anhängespritze z.B bin ich gerade selber überfragt...?!

Ich habe mal aus Neugier etwas gegooglet, und folgendes gefunden.
Ob die Quelle sicher ist, kann ich nicht sagen...

http://www.landtreff.de/kennzeichnung-vo...ml#p831017 schrieb:Mit der Anhängespritze als Arbeitsgerät weiss ich deswegen; weil wir vor vier Monaten eine neue mit 40km/h zulassung bekommen haben.
Diese hat ein abgestempeltes Kennzeichen des Schleppers; sprich wir sind mit der BE zum Landkreis; Kennzeichen machen lassen; Stempel drauf und gut is.
Kein TÜV.
Wir wollten uns einen Anhängedüngerstreuer zulegen; der muss oder wird bei Geschwindigkeiten über 25 km/h wie ein Anhänger eingestuft; und damit all die Dinge wie Tüv usw.

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#9

Juhh,

jetzt kommt´s mir erst:

Unser Düngeinjektor hat meine ich auch einen Kreisstempel und eine Tüv-Plakette auf´m Kennzeichen...
Hatte mich noch gefragt, wie die mit den breiten Schlappen in den Rollenprüfstand wollen...

Bin am 28.6. zu Hause, da mach ich mal ein Bild davon Smile

MfG
Andre


MB trac.

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