Radabdeckung bis 40 Km/h
#1

Hallo,

wir haben unseren John Deere umbereift und dadurch hinten einen Radüberstand von 140mm, die Räder werden aber immer noch um mehr als 2/3 ihrer Gesamtbreite abgedeckt. (Sind 540er)
Als ich Gestern beim TÜV zum Eintragen war, wollte dieser eine vollständige Radabdeckung sehen. Da der Schlepper aber nur 30 Km/h läuft, reichen meines Wissens nach 2/3 Abdeckung aus.
Kann mir jemand sagen, wo es einen entsprechenden Gesetztestext dazu gibt?
So steht leider Aussage gegen Aussage und der TÜV Prüfer will das so nicht eintragen...
Möchte mir keine hässlichen Gummilappen dranmachen.

Wäre schön falls jemand was handfestes hat was ich vorlegen kann...

Gruß Christoph
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#2

Hallo Christoph,

Vielleicht hilft dir das weiter: http://statictypo3.dlg.org/fileadmin/dow...tt_356.pdf

Auf Seite 29.

MfG Michi
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#3

Hallo Michi,

danke für deine Antwort, das Merkblatt des DLG hatte ich schon gefunden.
Ich glaube aber nicht, das das dem TÜVler reichen wird. Ich suche eher so einen Gesetzestext wo das klar geregelt ist.

Gruß Christoph
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#4

schau doch einfach mal in die StVo?

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#5

Hallo Hartmut,

das habe ich bereits mehrfach getan!
Dort steht nichts von 2/3 oder sonstwas.
Da steht über 25 Km/h ausreichende Radabdeckung nötig. Was soll man damit nun anfangen?

Gruß Christoph
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