Anhängerumrüstung auf 40 km/h Zulassung
#1

Servus,

da es ja gerade der zunehmende Kontrolldruck der Rennleitung angesprochen wurde, möchte ich mal ein Thema anschneiden, das mir schon länger unter den Nägeln brennt.

Wie sind die Chancen einen zulassungsfreien Anhänger für eine 40km/h Zulassung TÜV-fähig zu machen?
In vielen 25km/h Anhängern sind ja die gleichen Achsen verbaut wie in den oft auch verfügbaren und ansonsten baugleichen 40km/h Versionen. Wie realistisch ist die Chance vom Achsenhersteller ein 40km/h Typschild zu bekommen?
Was passiert bei Änderungen an der Auflaufeinrichtung? Man müsste die ja festschweißen, wenn man eine DL-Anlage verbaut. Die benötigten DL-Komponenten ließen sich wahrscheinlich leicht aus dem Wabco Sortiment zusammen suchen.
Technisch wäre es ja kein Problem, aber in Deutschland muss man ja leider auch immer den Paragrafenreitern von TÜV und Zulassungsstelle in den Allerwertesten kriechen und zig Gutachten zu Festigkeit und sonstnochwas abliefern, damit diese Personen die nötigen Papiere ausstellen und Eintragungen vornehmen.
Was braucht man bei 40km/h sonst noch zusätzlich gegenüber 25km/h? Schutzbleche? 25km/h Güllefässer haben z.B. fast nie Schutzbleche...

Fliegl bewirbt ja immer mal wieder seinen Umrüstsatz auf DL. Dabei müsste man ja dann auch wieder technische Änderungen an der Auflaufeinrichtung vornehmen. Selbst wenn man dann mit 25km/h weiter fährt, verliert man seine ABE, weil man ja ein Teil verändert hat, das ein eigenes Prüfzeichen hat. Bei einer Polizeikontrolle ist man dann doch richtig fett dabei oder?

Gibts Erfahrungen?

Gruß
Wolfgang
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#2

Meines Wissens ist nicht einmal eine DL nötig, wenn man auf 40km/h umrüstet. Es gibt eine Möglichkeit einen Auflaufgebremsten Anhänger auf 40 Km/h zuzulassen, wie dann jedoch die Auflaufbremse ausgeführt werden muss, weis ich leider nicht.
Kotflügel braucht man definitiv.

Grüße aus der Holledau

Michael
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#3

Hallo Wolli,

Wenn Du von dem Achsenhersteller auch rausbekommst, wieviel Zylinderkraft bei wieviel Achslast nötig sind, Du die passenden Zylinder montierst, Leitungen mit der Entsprechenden be- und entlüftungszeit montierst, die Deichsel ohne zu schweißen feststellst, die Deichsel auch eine 40 km/h-Zulassung hat (anderer D-Wert) oder Du eine Deichsel ohne Auflaufeinrichtung montierst sollte die Eintragung nach bezahlung der etwa 10 Arbeitsstunden des Tüv-Prüfers kein Problem sein.
Kotflügel sind bei 40 noch kein Problem, erst bei 50 müssen die drann. Zumindest bei angehängtem Arbeitsgerät (Güllefass, Sämaschine)

Es sei denn, Du findest einen sehr sehr kulanten Prüfer oder es gibt deinen Anhänger als 40 km/h Version mit entsprechendem Gutachten...

Meines wissens ist fahren mit 40 statt 25 km/h "nur" eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 km/h, also etwa 20 oder 30 €.
Nur wenn kein Geschw. schild oder eins mit 40 km/h angebracht ist, geht es in die teureren Bußgeldbereiche. Das müsste man aber nochmal nachlesen, die entsprechenden Gesetze sind alle online zu Googlen.

Als dann, viel Erfolg!
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#4

is fahren ohne zulassung ...
sackteuer
ich würds nciht probieren wenn ich solch einen druck hätte wie ihr
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#5

Hallo Zusammen für eine 40kmh zulassung müssen auf jeden fall beide achsen gebremst sein nicht wie bei vielen zweiachskippern nur die forderachse soweit ich weis sind kotflügel und unterfahr schutz hinten flicht joe
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#6

Moin,

Was für Unterlagen braucht man für den TÜV, damit er den Wagen auf 40 km/h abnimmt?

Aktuell will ich nämlich auch einen Wagen auf 40 km/h zulassen.
- Der Wagen hat beide Achsen gebremst (2 Leitung Drulu) und war beim Vorbesitzer auf 25 km/h zugelassen.
- Die Reifen müssen noch neu (oder gut gebraucht) und dürften dann auch 40 km/h tauglich sein...
- Fahrzeugpapiere habe ich zu dem Anhänger bekommen (Fahrzeugbrief und Schein...).

Leider finde ich beim TÜV keine Merkblätter, welche Unterlagen man sonst noch dazu benötigt.

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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#7

Hallo Hartmut,

Es kommt ja drauf an was im fzg. Brief als höchstzulässige Geschwindigkeit eingetragen ist.
Wenn 40 km/h eingetragen ist, ist das kein Problem.
Bei 80 km/h ist das auch kein großes Problem den Wagen auf 40 km/h zhg einzutragen.
Wie steht es denn mit dem Unterfahrschutz und seitlicher Schutzvorrichtung (SSV)?
Sind da Kolbenbremszylinder oder Membranzylinder verbaut?

Gruß Uli
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#8

Hallo,

die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH Stuttgart hat eine Broschüre. Ich habe die LoF_2008.pdf.
Einen Auszug in Bezug auf die Bremsen habe ich im Anhang.

Gruß
Gerhard


Angehängte Dateien
.pdf LoF_2008.pdf Größe: 180,84 KB  Downloads: 116
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#9

Hallo Hartmut,
dein Anhänger war doch nicht zugelassen, bis 25Km/h ist er ja zulassungsfrei.Und hätte ja nur eine Betriebserlaubniss mit dabei.
Da du aber Brief und Schein hast, in denen bestimmt mehr als 25Km/h
drinnstehen, hast du ja alles.

Einmal zum Tüv abnehmen lassen und dann zum Landratsamt und zulassen.

Gruß Rolf
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#10

Nein Rolf, der Anhänger war auf 25 km/h zugelassen, versichert und TÜV abgenommen...

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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