24.12.2011, 00:17
Hallo Flori.
Ich bin ja nicht immer so für den erhobenen Zeigefinger der Gesetzeshüter, aber in diesem Falle, wie Du ihn beschreibst, haben die Kollegen in "grün weiss" richtig gehandelt.
Erst im Zuckerrübentransport ist mir dieses ganze "Regelwerk" wirklich bewusst geworden. Denn, wenn der "Abfahrer" mit zu viel Gewicht oder auch überladen im Sinne von "übervoll" angehalten wird, bist Du als "Verlader" genauso mit im Boot. Egal, ob Häcksler-, Roder- oder Lademausfahrer.
Bei mir war es früher als Häckselkarrenfahrer zu 90% immer so, dass die letzte Karre eh nur halb voll ist. Da kannst am Tag über anstellen, was Du willst.
MfG
Andre
Ich bin ja nicht immer so für den erhobenen Zeigefinger der Gesetzeshüter, aber in diesem Falle, wie Du ihn beschreibst, haben die Kollegen in "grün weiss" richtig gehandelt.
Erst im Zuckerrübentransport ist mir dieses ganze "Regelwerk" wirklich bewusst geworden. Denn, wenn der "Abfahrer" mit zu viel Gewicht oder auch überladen im Sinne von "übervoll" angehalten wird, bist Du als "Verlader" genauso mit im Boot. Egal, ob Häcksler-, Roder- oder Lademausfahrer.
Bei mir war es früher als Häckselkarrenfahrer zu 90% immer so, dass die letzte Karre eh nur halb voll ist. Da kannst am Tag über anstellen, was Du willst.
MfG
Andre