17.07.2012, 13:52
Moin Erhard,
die Klasse B (Autoführerschein) beinhaltete schon immer die Klasse L, nur war es damals so, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei der Klasse L auf 32 km/h begrenzt war.
Dieses wurde nun auf 40 km/h erweitert!
Im Zug (mit Anhänger) darf aber nur 25 km/h gefahren werden, auch wenn die Anhänger eine 40ér Zulassung haben und abgenommen sind!
Das steht aber auch alles in dem Text oben drin, einfach mal lesen...!
Gruss Hartmut
die Klasse B (Autoführerschein) beinhaltete schon immer die Klasse L, nur war es damals so, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei der Klasse L auf 32 km/h begrenzt war.
Dieses wurde nun auf 40 km/h erweitert!
Im Zug (mit Anhänger) darf aber nur 25 km/h gefahren werden, auch wenn die Anhänger eine 40ér Zulassung haben und abgenommen sind!
Das steht aber auch alles in dem Text oben drin, einfach mal lesen...!
Gruss Hartmut
MBtrac, alles andere ist Behelf!