Hallo,
Wie ihr wahrscheinlich schon gehört habt wird ab dem 19.1.13 die Führerschein klasse t begrenzt das heißt es wird eingeführt das Mann nur noch 40 kmh fahren darf wenn Mann unter 18 ist. Ich werde erst 2 Monate nach der Änderung 16 darum Mus ich jetzt eine sondergehnemigung beantragen . Nun meine frage : muss ich dafür eine mpu machen weil wenn ja dann würde ich das zeitlich nicht mehr schaffen denk ich .
Gruss FLO
Wie ihr wahrscheinlich schon gehört habt wird ab dem 19.1.13 die Führerschein klasse t begrenzt das heißt es wird eingeführt das Mann nur noch 40 kmh fahren darf wenn Mann unter 18 ist. Ich werde erst 2 Monate nach der Änderung 16 darum Mus ich jetzt eine sondergehnemigung beantragen . Nun meine frage : muss ich dafür eine mpu machen weil wenn ja dann würde ich das zeitlich nicht mehr schaffen denk ich .
Gruss FLO