22.12.2012, 16:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.12.2012, 16:39 von NewHolland.)
Hallo Hartmut,
Es kommt ja drauf an was im fzg. Brief als höchstzulässige Geschwindigkeit eingetragen ist.
Wenn 40 km/h eingetragen ist, ist das kein Problem.
Bei 80 km/h ist das auch kein großes Problem den Wagen auf 40 km/h zhg einzutragen.
Wie steht es denn mit dem Unterfahrschutz und seitlicher Schutzvorrichtung (SSV)?
Sind da Kolbenbremszylinder oder Membranzylinder verbaut?
Gruß Uli
Es kommt ja drauf an was im fzg. Brief als höchstzulässige Geschwindigkeit eingetragen ist.
Wenn 40 km/h eingetragen ist, ist das kein Problem.
Bei 80 km/h ist das auch kein großes Problem den Wagen auf 40 km/h zhg einzutragen.
Wie steht es denn mit dem Unterfahrschutz und seitlicher Schutzvorrichtung (SSV)?
Sind da Kolbenbremszylinder oder Membranzylinder verbaut?
Gruß Uli