Anhängerumrüstung auf 40 km/h Zulassung
#7

Hallo Hartmut,

Es kommt ja drauf an was im fzg. Brief als höchstzulässige Geschwindigkeit eingetragen ist.
Wenn 40 km/h eingetragen ist, ist das kein Problem.
Bei 80 km/h ist das auch kein großes Problem den Wagen auf 40 km/h zhg einzutragen.
Wie steht es denn mit dem Unterfahrschutz und seitlicher Schutzvorrichtung (SSV)?
Sind da Kolbenbremszylinder oder Membranzylinder verbaut?

Gruß Uli
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