Wegfall §18 StVZO und Auswirkung auf lof-Fahrzeuge (Anhänger) bis 25km/h
#12

Hallo,

ich habe ein Sommer Wechselfahrgestell gekauft und von zGG 18000kg auf 21000kg Auflasten lassen.
Der Anhänger ist auf 25km/h ohne Probleme (zugelassen) worden.
Der TÜV hat eine Betriebserlaubnis ausgestellt.Das Kennzeichen ist das Folgekennzeichen vom Trac.
Eigentlich ist der Anhänger Zulassungs und Versicherungsbefreit.
Versichert habe ich ihn trotzdem,weil Versicherungsschutz nur besteht,wenn der Anhänger am Zugfahrzeug auch dranhängt.Versicherungskosten ca.70 Euro pro Jahr.
Das ganze habe ich ich im Sommer 2013 gemacht.

MFG
Berni
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