Muss man eine Krone Wickelkombi zulassen?
#5

Hallo miteinander,

ich glaube ganz so einfach ist es nicht.

Was im Merkblatt von Uli steht und was Jörg schreibt ist "in sich" sicher richtig, aber ich denke, dass man "lof" und "gewerblich" trennen müsste.

Es geht mir einfach nicht ein, dass man z.B. eine 10t Kippkarre mit 40 km/h (Zulassung) "lof"-genutzt in einem mittleren Betrieb alle zwei Jahre zum Tüv fahren muss, aber eine Großballenpresse z.B. Krone BigPack 1290HDP mit einem Leergewicht von ~14t und 60km/h Achsen, betrieben mit einem 60 km/h Schlepper mit "Folgekennzeichen" fahren darf.

Da muss es neben dem Merkblatt auch noch andere Kriterien geben, wie z.B. die gewerbliche Nutzung einer solchen Maschine in einem landwirtschaftlichen Lohnbetrieb oder ähnliches...

Zu Hause haben wir ja auch 8 Anhänger, die alle zwei Jahre Tüv haben wollen und jedes Jahr eine "SP".....

MfG
Andre


MB trac.

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Muss man eine Krone Wickelkombi zulassen? - von twister - 09.06.2014, 14:12
RE: Frage zur Krone Wickelkombi - von Bauernpower - 09.06.2014, 18:30
RE: Muss man eine Krone Wickelkombi zulassen? - von Uli Mändle - 09.06.2014, 23:44
RE: Muss man eine Krone Wickelkombi zulassen? - von twister - 13.06.2014, 23:13
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