Muss man eine Krone Wickelkombi zulassen?
#6

(14.06.2014, 00:29)MB 800 schrieb:  Zu Hause haben wir ja auch 8 Anhänger, die alle zwei Jahre Tüv haben wollen und jedes Jahr eine "SP".....

Moin Andre,

Warum eine SP bei euren Anhängern?
Sind die Anhänger über 40 km/h zugelassen?
Dann ist eine SP fällig, aber auch der TÜV Termin ist dann einmal Jährlich...

Bis 40 km/h = alle 2 Jahre TÜV, keine SP
über 40 km/h bis 10 to zGg = jedes Jahr TÜV, keine SP
über 40 km/h über 10 to zGg = jedes Jahr TÜV und SP


Gewerblich oder nicht, ist ja erstmal in der Zulassung egal.

Andre, der Unterschied in der Zulassung liegt (wie Jörg und Uli richtig geschrieben haben) im Einsatzzweck und in der "Deklaration", also z.B. Arbeitsmaschine, oder Arbeitsgerät.
Maschinen solcher Art gibt es viele, z.B. Kartoffelvollernter, Rübenroder, gezogene Sämaschinen, Ballenwickler, Ballenpressen jeglicher Art... usw...

Ein Anhänger ist hingegen ein Transportmittel, genau wie Häckselwagen, Ladewagen, Güllewagen, Miststreuer und und und...

Bei einer Anhängespritze z.B bin ich gerade selber überfragt...?!

Gruss Hartmut admin

MBtrac, alles andere ist Behelf!
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Muss man eine Krone Wickelkombi zulassen? - von twister - 09.06.2014, 14:12
RE: Frage zur Krone Wickelkombi - von Bauernpower - 09.06.2014, 18:30
RE: Muss man eine Krone Wickelkombi zulassen? - von Uli Mändle - 09.06.2014, 23:44
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