29.07.2014, 10:31
Aus der niedersächsischen Bauordnung:
"Genehmigungsfreie bauliche Anlagen:
...,Gebäude bis 70 m2 Grundfläche und 4 m Höhe, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, nur zum vorübergehenden Schutz von Tieren oder zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen bestimmt sind und keine Feuerstätten haben,..."
Gruß
Christian
"Genehmigungsfreie bauliche Anlagen:
...,Gebäude bis 70 m2 Grundfläche und 4 m Höhe, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, nur zum vorübergehenden Schutz von Tieren oder zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen bestimmt sind und keine Feuerstätten haben,..."
Gruß
Christian