Welche Weideschuppengröße ist Baugenehmigungsfrei?
#6

(29.07.2014, 10:31)MatadorGigant schrieb:  Aus der niedersächsischen Bauordnung:
"Genehmigungsfreie bauliche Anlagen:
...,Gebäude bis 70 m2 Grundfläche und 4 m Höhe, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, nur zum vorübergehenden Schutz von Tieren oder zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen bestimmt sind und keine Feuerstätten haben,..."

Gruß
Christian

...genau darin liegt die Krux! Denn den Meisten soll so etwas oftmals eher als (Saison-)Maschinenunterstand dienen....Rolleyes

greetzWink
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