30.07.2014, 21:42
Hallo Jan,
sämtliche Angaben hier sind veraltet. Die niedersächsische Bauordnung wurde mit Wirkung ab 01.11.2012 geändert. Das Privileg für die Weideschuppen ist nun in Ziffer 1.3 des Anhangs zu Paragraph 60 Abs. 1 der NBauO geregelt. Die Fläche beträgt maximal 100 qm, die Höhe maximal 5 m.
Sollten Schwierigkeiten mit dem Bauamt auftreten, melde Dich einfach.
Gruß Dirk
sämtliche Angaben hier sind veraltet. Die niedersächsische Bauordnung wurde mit Wirkung ab 01.11.2012 geändert. Das Privileg für die Weideschuppen ist nun in Ziffer 1.3 des Anhangs zu Paragraph 60 Abs. 1 der NBauO geregelt. Die Fläche beträgt maximal 100 qm, die Höhe maximal 5 m.
Sollten Schwierigkeiten mit dem Bauamt auftreten, melde Dich einfach.
Gruß Dirk