25.11.2014, 08:28
Hallo,
das ist eine interessante Frage, die ich mir auch schon gestellt habe. Denn hier gibt es mehrere Sonderregelungen, da der alte Klasse 3 ja beispielsweise auch Anhänger hinter 7,5-Tonnern erlaubte, die mit dem EU-Führerschein zunächst nicht fahrbar sind.
Und argumentiert wurde, daß es nicht sein dürfe, daß man, nach Umstellung auf den EU-Schein, nun Fahrzeuge, die man vorher fahren durfte, nicht mehr fahren darf.
das ist eine interessante Frage, die ich mir auch schon gestellt habe. Denn hier gibt es mehrere Sonderregelungen, da der alte Klasse 3 ja beispielsweise auch Anhänger hinter 7,5-Tonnern erlaubte, die mit dem EU-Führerschein zunächst nicht fahrbar sind.
Und argumentiert wurde, daß es nicht sein dürfe, daß man, nach Umstellung auf den EU-Schein, nun Fahrzeuge, die man vorher fahren durfte, nicht mehr fahren darf.
Grüße
DaPo (Daniel)