02.01.2015, 00:33
Moin Ulli,
in der Regel ändern diese Formulierungsvariationen nichts an der Rechtslage, da es sich um einen nicht bestimmbaren Personenkreis handelt. Dieses gilt z.B. auch bei personalisieren Mailings. Zusätzlich kommt der Aspekt eines offensichtlich - also auch aus Sicht des Käufers - fehlerhaften Angebotes hinzu.
Nur wenn der Verkäufer für einen konkreten Einzellfall ein Angebot macht, kann es anders zu beurteilen sein.
Noch ein frohes neues Jahr.
Gruß Dirk
in der Regel ändern diese Formulierungsvariationen nichts an der Rechtslage, da es sich um einen nicht bestimmbaren Personenkreis handelt. Dieses gilt z.B. auch bei personalisieren Mailings. Zusätzlich kommt der Aspekt eines offensichtlich - also auch aus Sicht des Käufers - fehlerhaften Angebotes hinzu.
Nur wenn der Verkäufer für einen konkreten Einzellfall ein Angebot macht, kann es anders zu beurteilen sein.
Noch ein frohes neues Jahr.
Gruß Dirk