08.03.2015, 14:48
Hallo Jan.
Heute ist es Gott sei Dank so, dass der Brief nicht mehr als DAS Dokument zum "Eigentumsnachweis" angesehen wird.
Wenn Du einen gültigen Kaufvertrag hast, zählt dieser mehr, als z.B. ein Fzg. Brief, der aus irgendwelchen Gründen verloren gegangen oder zurück gehalten wurde.
Anhand der Fahrgestellnummer macht die Zulassungsstelle eh einen Check, ob das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist.
Ist hier alles im "Grünen Bereich", wovon ich jetzt einfach einmal ausgehe, bekommst Du ohne Schwierigkeiten einen neuen Fahrzeugbrief ausgestellt.
MfG
Andre
Heute ist es Gott sei Dank so, dass der Brief nicht mehr als DAS Dokument zum "Eigentumsnachweis" angesehen wird.
Wenn Du einen gültigen Kaufvertrag hast, zählt dieser mehr, als z.B. ein Fzg. Brief, der aus irgendwelchen Gründen verloren gegangen oder zurück gehalten wurde.
Anhand der Fahrgestellnummer macht die Zulassungsstelle eh einen Check, ob das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist.
Ist hier alles im "Grünen Bereich", wovon ich jetzt einfach einmal ausgehe, bekommst Du ohne Schwierigkeiten einen neuen Fahrzeugbrief ausgestellt.
MfG
Andre