08.01.2016, 22:24
Schau mal hier,
Einachsanhänger und Zweiachsanhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1 Meter benötigen
keine eigene Bremsanlage wenn:
• der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht,
• die Achslast des Anhängers nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs beträgt,
• die Achslast des Anhängers nicht größer als 0,75 t ist.
Beträgt bei diesen Anhängern die bbH nicht mehr als 30 km/h, darf die Achslast mehr als 750 kg bis
max. 3 t betragen.
So nun gehst du von 1.5 to. Stützlast aus und dein ZG ist 4.5to.
Alte Ladewagen waren immer 3to Achslast und 700Kg Stützlast ZG 3700 KG.
Notfalls eigenes Typenschild anbringen.
Gruss Rolf
Einachsanhänger und Zweiachsanhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1 Meter benötigen
keine eigene Bremsanlage wenn:
• der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht,
• die Achslast des Anhängers nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs beträgt,
• die Achslast des Anhängers nicht größer als 0,75 t ist.
Beträgt bei diesen Anhängern die bbH nicht mehr als 30 km/h, darf die Achslast mehr als 750 kg bis
max. 3 t betragen.
So nun gehst du von 1.5 to. Stützlast aus und dein ZG ist 4.5to.
Alte Ladewagen waren immer 3to Achslast und 700Kg Stützlast ZG 3700 KG.
Notfalls eigenes Typenschild anbringen.
Gruss Rolf