Hydraulikschläuche - Austausch - Haltbarkeit
#4

Moin,

ja, da gibt es Vorschriften, an die sich nein, keiner hält. Den Tüv interessiert es überhaupt nicht was in den Vorschriften steht, der macht nur eine Sichtprüfung auf Scheuerstellen, Risse und Undichtigkeiten an den Schläuchen, die ihn interessieren (Lenkung, Bremsen, wenn er sie denn findet).

Die Vorschriften kommen vom gesetzlichen Unfallversicherer, unserer BG. Da gibt es die BGR 237 (Eine neue Version ist freigegeben, gibt es aber noch nicht). Darin steht:

Das Schläuche (übrigens schon seit 1974 und vorher) an der Verpressung dauerhaft mit:
- Einem Herstellerkennzeichen
- Dem max. Betriebsdruck aller komponenten
- Dem Herstelldatum MM/JJ
gekennzeichnet sein müssen.

Danach sollen nach Vorgaben der BG Schläuche unter erhöhten Einsatzbedingungen (Starke äußere, innere Einflüsse wie Druckspitzen, Sonneneinstrahlung, Hitzeeinwirkung, Biegung etc.) alle 2 Jahre, alle anderen alle 6 Jahre ausgetauscht werden.
Stichmonat ist jedoch nicht das Einbaudatum sondern die Kennzeichnung auf der Pressarmatur!

Maximal darf die fertige Schlauchleitung 2 Jahre gelagert werden, dann allerdings nur noch 4 Jahre verwendet werden.

Verlängern kann man diese Intervalle wenn man eine schriftlich dokumentierte Gefährdungsbeurteilung für jeden Schlauch durchführen. Darin muss erfasst werden:
- Wie stark ist der Schlauch von innen/von außen belastet.
- Was passiert direkt, wenn der Schlauch platzt (Schlagende Leitungen Verletzungsgefahr)
- Was passiert indirekt wenn der Schlauch platzt

Dann darf der Anlagenbetreiber (Also ihr) ein nach oben offenes Intervall festlegen. Eine Verlängerung geht einher mit einer mindestens jährlichen Prüfung der Schlauchleitung durch eine sog. befähigte Person zur Prüfung von Schlauchleitungen.


Hier mal ein Fallbeispiel:
Schlauchleitung an einem Rückewagen am Kran in der Nähe des Bedienstandes für den Kranhub. Max. Druck der Schlauchleitung 250 bar.
Belastung für den Schlauch von innen: Mittel, da der Schlauch i.d.R mit nicht zu heißem Öl betrieben wird, aber der max. Betriebsdruck von 200 bar (Schlepperhydraulik) nahe dem Maximaldruck liegt.

Belastung von außen: Mittel, da dauerhafte Sonneneinstrahlung (Ozonbelastung) gegeben ist, der Schlauch am Zylinder häufig bewegt wird. Weiterhin reißen Äste öfters mal am Schlauch.

Gefahren, die durch den Schlauch ausgehen, direkt: Hoch, da der Bediener auf seinem Stand getroffen werden kann, sowohl vom Schlauch, als auch von austretendem Öl.

Gefahren die durch den Schlauch ausgehen, indirekt: Gering, da der Zylinder mit einem Sperrblock ausgerüstet ist, sowie der Aufenthalt im Gefahrenbereich verboten ist.

Hier würde ich, bei jährlicher Prüfung, guten Gewissens ein Intervall von 10 Jahren eintragen, mehr aber auf keinen Fall.
Man kann natürlich jetzt Maßnahmen ergreifen, die dieses Intervall verlängern in dem man:
- Einen Schlauch einer höheren Druckstufe (350 bar) verbaut: Mehr Sicherheit.
- Einen Berstschutzschlauch über den Hydraulikschlauch zieht (Schutz gegen UV Einstrahlung, Schlagen der Leitung, verspritzendem Öl):
Mehr Sicherheit.

Damit währen auch 20 oder mehr drin. Achtet mal drauf, Minibagger z.B. haben solche Schläuche oft direkt an der Kabine.

Immer daran denken, verantwortlich ist allein der Anlagenbetreiber (Besitzer, Auftraggeber), nicht der Hersteller.

Wenn ihr mir konkrete Beispiele nennt, erkläre ich Euch da mehr zu.

Viele grüße

Jörg
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