25.04.2016, 08:23
Hallo Bernd,
bei der Ausstellung dieser Genehmigungen gibt es natürlich eine gesetzliche Grundlage die aber wohl von Bundesland zu Bundesland bzw. von Kreis zu Kreis stark unterschiedlich ausgelegt wird.
Vorgabe ist das bei Frontanbaugeräten der Abstand von der Vorderkante Anbaugerät bis zur Mitte des Lenkrades nicht größer als
3,5 m sein darf. Und als LOF nicht breiter als 3,0 m.
Ist bei vielen Kombinationen nicht einhaltbar. Selbst beim Unimog ist das oft kaum möglich. Was zugelassen ist und was täglich rumfährt
ist hier weit auseinander. Diesen Umstand kann man durch eine
Sondergenehmigung "heilen".
Gruß Oliver.
bei der Ausstellung dieser Genehmigungen gibt es natürlich eine gesetzliche Grundlage die aber wohl von Bundesland zu Bundesland bzw. von Kreis zu Kreis stark unterschiedlich ausgelegt wird.
Vorgabe ist das bei Frontanbaugeräten der Abstand von der Vorderkante Anbaugerät bis zur Mitte des Lenkrades nicht größer als
3,5 m sein darf. Und als LOF nicht breiter als 3,0 m.
Ist bei vielen Kombinationen nicht einhaltbar. Selbst beim Unimog ist das oft kaum möglich. Was zugelassen ist und was täglich rumfährt
ist hier weit auseinander. Diesen Umstand kann man durch eine
Sondergenehmigung "heilen".
Gruß Oliver.