04.10.2016, 11:52
Hallo Thorsten,
ganz so ist das nicht.
Zunächst einmal muss im Zulassungsrecht Halter nicht gleich Eigentümer sein. Beispiel Leasing- Wagen: Du bist zwar der Halter, nicht aber der Eigentümer. Das ist i.d.R. die Finanzierungsgesellschaft, bzw. das Autohaus. Bei einer Sicherungsübereignung an die Bank, weil die Burschen sich ihre Karren nur auf Pump leisten können, ist es ebenso. Der Brief liegt auf der Bank. Und wer den Brief hat, ist Eigentümer, obwohl der Schuldner als Halter eingetragen ist.
Bei einem buchführenden Betrieb hast du Recht, auch aber kein Problem, kann man ins Inventar einbuchen. Und bei 13a gibts kein Buch. Heißt also, wenn ich einen Schlepper auf mich zulasse und und diesen wem (auch immer) zur Verfügung stelle, geht das niemand was an, nicht mal das Finanzamt oder den Zoll. Die Einschränkungen für die LoF Nutzung gelten natürlich und dürfen nicht verletzt werden, ansonsten ist das tatsächlich...wer hätte es gedacht....Steuerhinterziehung.
Wer aber den Schlepper nutzt, der auf mich als Halter läuft (im Rahmen LoF vorausgesetzt) geht niemanden etwas an.
Gruß, Jochen
ganz so ist das nicht.
Zunächst einmal muss im Zulassungsrecht Halter nicht gleich Eigentümer sein. Beispiel Leasing- Wagen: Du bist zwar der Halter, nicht aber der Eigentümer. Das ist i.d.R. die Finanzierungsgesellschaft, bzw. das Autohaus. Bei einer Sicherungsübereignung an die Bank, weil die Burschen sich ihre Karren nur auf Pump leisten können, ist es ebenso. Der Brief liegt auf der Bank. Und wer den Brief hat, ist Eigentümer, obwohl der Schuldner als Halter eingetragen ist.
Bei einem buchführenden Betrieb hast du Recht, auch aber kein Problem, kann man ins Inventar einbuchen. Und bei 13a gibts kein Buch. Heißt also, wenn ich einen Schlepper auf mich zulasse und und diesen wem (auch immer) zur Verfügung stelle, geht das niemand was an, nicht mal das Finanzamt oder den Zoll. Die Einschränkungen für die LoF Nutzung gelten natürlich und dürfen nicht verletzt werden, ansonsten ist das tatsächlich...wer hätte es gedacht....Steuerhinterziehung.
Wer aber den Schlepper nutzt, der auf mich als Halter läuft (im Rahmen LoF vorausgesetzt) geht niemanden etwas an.
Gruß, Jochen
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