17.04.2018, 22:59
(17.04.2018, 21:08)ekke schrieb: Aber das H-Kz. kommt für den 1800er sowieso noch nicht in Frage (30 J. ab EZ).
Wenn man das genaue Baudatum nachweisen kann, dann zählt auch das Baujahr als in Verkehrbringung.
Gruß Hartmut
MBtrac, alles andere ist Behelf!